Märkischer Kreis verbietet Verkauf von Nikotinbeuteln
Im Märkischen Kreis (Nordrhein-Westfalen) ist der Verkauf von tabakfreien Nikotinbeuteln ab sofort verboten. Die Behörden haben eine sogenannte Allgemeinverfügung veröffentlicht. Damit wird das Inverkehrbringen dieser Produkte im gesamten Kreisgebiet untersagt.
Bei den Beuteln handelt es sich um kleine Portionen mit Nikotin, die ohne Tabak auskommen. Rechtlich gelten sie nicht als Tabakwaren, sondern als nicht zugelassene und gesundheitsschädliche Lebensmittel. Besonders gefährlich sind sie für Jugendliche. Durch Geschmacksrichtungen wie Minze, Lakritz oder verschiedene Früchte wirken die Beutel auf junge Leute attraktiv.
Das Problem ist die starke Wirkung. Untersuchungen des Bundesinstituts für Risikobewertung zeigen, dass der Körper mindestens die Hälfte des Nikotins aufnimmt. Bei hochdosierten Beuteln ist der Nikotinspiegel im Blut sogar deutlich höher als bei einer normalen Zigarette. Bei Jugendlichen kann das Nikotin die Entwicklung des Gehirns stören und das Verhalten langfristig verändern. Zudem machen die Beutel sehr schnell abhängig.
Mit dem Verbot will die Gesundheitsbehörde des Kreises den illegalen Handel stoppen. Bisher mussten die Lebensmittelüberwachung und die Ordnungsämter oft erst prüfen, ob ein einzelnes Produkt wirklich gefährlich ist. Das bedeutete viel Papierkram und teure Laboruntersuchungen des Nikotingehalts. Durch die neue Regelung entfällt dieser Aufwand. Die Behörden können nun direkt einschreiten, wenn sie die Beutel im Handel finden.
Die Entscheidung folgt einem Kurs des Landes Nordrhein-Westfalen, das den Kampf gegen den illegalen Vertrieb dieser Produkte verschärfen will.