Märkischer Kreis verbietet Verkauf von Nikotinbeuteln
Im Märkischen Kreis (Nordrhein-Westfalen) ist der Handel mit tabakfreien Nikotinbeuteln ab sofort verboten. Die Behörden haben eine sogenannte Allgemeinverfügung veröffentlicht. Damit ist das Inverkehrbringen dieser Produkte im gesamten Kreisgebiet untersagt.
Bei den Beuteln handelt es sich um kleine Portionen mit Nikotin, die ohne Tabak auskommen. Die Behörden stufen sie als nicht zugelassene und gesundheitsschädliche Lebensmittel ein. Besonders gefährlich sind sie für Jugendliche. Durch Geschmacksrichtungen wie Frucht, Minze oder Lakritz wirken die Beutel auf junge Leute attraktiv.
Das Problem ist die starke Wirkung. Untersuchungen des Bundesinstituts für Risikobewertung zeigen, dass der Körper mindestens die Hälfte des Nikotins aufnimmt. Bei hochdosierten Produkten ist der Nikotinspiegel im Blut sogar deutlich höher als bei einer normalen Zigarette. Bei Jugendlichen kann das Nikotin die Entwicklung des Gehirns stören und schnell zur Abhängigkeit führen.
Mit dem Verbot will die Gesundheitsbehörde des Kreises den illegalen Vertrieb stoppen. Bisher mussten die Lebensmittelüberwachung und die Ordnungsämter oft erst prüfen, ob ein einzelnes Produkt wirklich gefährlich ist. Das dauerte lange und bedeutete viel Papierkram. Durch die neue Regelung entfallen diese Einzelprüfungen und Laboruntersuchungen. Die Beamten können nun direkt einschreiten.
Der Märkische Kreis handelt damit nach einer Vorlage des Landesverbraucherschutzministeriums. Nordrhein-Westfalen will den Kurs gegen diese Produkte landesweit verschärfen.