Märkischer Kreis verbietet Handel mit Nikotinbeuteln
Im Märkischen Kreis (Nordrhein-Westfalen) ist der Handel mit tabakfreien Nikotinbeuteln nicht mehr erlaubt. Die Gesundheitsbehörde hat eine sogenannte Allgemeinverfügung veröffentlicht. Damit wird das Inverkehrbringen dieser sogenannten Nicotine Pouches im gesamten Kreisgebiet verboten.
Bei den Beuteln handelt es sich um kleine Portionen, die Nikotin enthalten, aber keinen Tabak. Die Behörden stufen sie als nicht zugelassene und gesundheitsschädliche Lebensmittel ein. Besonders gefährlich sind sie für Kinder und Jugendliche. Die Beutel gibt es oft in Geschmacksrichtungen wie Frucht, Minze oder Lakritz, was sie für junge Leute attraktiv macht. Doch Nikotin greift bei Jugendlichen direkt in die Entwicklung des Gehirns ein und kann das Verhalten langfristig verändern.
Auch für Nichtraucher ist das Risiko hoch. Untersuchungen des Bundesinstituts für Risikobewertung zeigen, dass der Körper mindestens die Hälfte des Nikotins aus den Beuteln aufnimmt. Bei stark dosierten Produkten ist der Nikotinspiegel im Blut sogar deutlich höher als bei einer normalen Zigarette. Das Suchtpotenzial ist entsprechend groß.
Mit dem Verbot will der Kreis den illegalen Vertrieb stoppen. Bisher mussten die Lebensmittelüberwachung und die Ordnungsämter oft erst prüfen, ob ein einzelner Beutel wirklich gefährlich ist. Das bedeutete viel Papierkram und teure Untersuchungen des Nikotingehalts. Durch die neue Regelung entfällt dieser Aufwand. Die Beamten können nun direkt einschreiten, da die Beutel generell untersagt sind.
Der Märkische Kreis handelt damit im Einklang mit dem Land Nordrhein-Westfalen, das den Kurs gegen den illegalen Handel mit diesen Produkten verschärfen will.