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Märkischer Kreis: Jetzt BAföG-Anträge für Schüler stellen

Copyright und Urheber siehe Märkischer Kreis

Wer eine schulische Ausbildung beginnt, sollte schnell handeln. Der Märkische Kreis erinnert an die Fristen für das Schüler-BAföG.

Schülerinnen und Schüler im Märkischen Kreis (Nordrhein-Westfalen), die bald mit ihrer Ausbildung starten, sollten ihre BAföG-Anträge jetzt einreichen. Wer zu lange wartet, verliert Geld: Die Zahlungen fließen nämlich erst ab dem Monat, in dem der Antrag auch wirklich beim Amt für Ausbildungsförderung eingegangen ist.

Gefördert werden grundsätzlich alle schulischen Ausbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen. Das gilt zum Beispiel für angehende Erzieher, Kinderpfleger, Sozialassistenten oder Physiotherapeuten. Auch wer nur einen höheren Schulabschluss machen will – etwa die Fachoberschulreife oder das Abitur – kann unter bestimmten Bedingungen Geld bekommen. In diesem Fall ist es jedoch wichtig, dass die Schüler nicht mehr im Haushalt ihrer Eltern wohnen.

Das Geld wird als Zuschuss gezahlt. Das bedeutet, dass die Betroffenen es später nicht zurückzahlen müssen. Wie viel Geld genau ausgezahlt wird, hängt vom Einkommen und Vermögen der Schüler ab. In der Regel spielt auch das Einkommen der Eltern eine Rolle.

Wer Fragen hat oder mehr wissen will, kann eine E-Mail an [email protected] schreiben oder auf der Homepage des Märkischen Kreises unter https://t1p.de/47y4e nachsehen. Unter dem Link https://t1p.de/zevb5 vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt gibt es zudem Infos zu den Unterlagen und die Möglichkeit, den Antrag direkt online zu stellen.

Für das sogenannte Aufstiegs-BAföG, etwa für die Fachschule für Erzieher oder Heilerziehungspflege, ist die Bezirksregierung Köln (Dezernat 49) zuständig. Passende Unterlagen dazu finden sich auf www.aufstiegs-bafoeg.de. Studierende an Hochschulen oder Fachhochschulen müssen sich hingegen an die Studierendenwerke ihres jeweiligen Studienortes wenden.

Quelle: Märkischer Kreis – zur Originalmeldung

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