Märkischer Kreis: Jetzt BAföG-Anträge für Schüler stellen
Schülerinnen und Schüler im Märkischen Kreis (Nordrhein-Westfalen), die bald mit einer Ausbildung beginnen, sollten jetzt ihre BAföG-Anträge stellen. Das ist wichtig, weil das Geld nicht rückwirkend gezahlt wird. Wer zu spät kommt, bekommt die Förderung erst ab dem Monat, in dem der Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung eingegangen ist.
Gefördert werden grundsätzlich schulische Ausbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen. Das gilt zum Beispiel für angehende Sozialassistenten, Kinderpfleger, Erzieher oder Physiotherapeuten. Auch wer einen höheren Schulabschluss wie die Fachoberschulreife oder das Abitur anstrebt, kann unter bestimmten Bedingungen Geld bekommen. Eine wichtige Voraussetzung ist dabei, dass man nicht mehr im Haushalt der Eltern wohnt.
Das Geld wird als Zuschuss gezahlt und muss später nicht zurückgegeben werden. Wie viel man bekommt, hängt vom eigenen Einkommen und Vermögen ab. In der Regel spielt auch das Einkommen der Eltern eine Rolle.
Wer Fragen hat oder Informationen braucht, kann eine E-Mail an [email protected] schreiben oder auf der Homepage des Märkischen Kreises unter https://t1p.de/47y4e nachsehen. Unter dem Link https://t1p.de/zevb5 vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt gibt es zudem Details zu den Unterlagen und die Möglichkeit, den Antrag online auszufüllen.
Für das sogenannte Aufstiegs-BAföG, etwa für die Fachschule für Erzieher oder Heilerziehungspflege, ist die Bezirksregierung Köln (Dezernat 49) zuständig. Passende Unterlagen dazu finden sich unter www.aufstiegs-bafoeg.de. Studierende an Hochschulen oder Fachhochschulen müssen sich hingegen direkt an die Studierendenwerke ihres Studienortes wenden.