Märkischer Kreis: Jetzt BAföG-Anträge für Schüler stellen
Schülerinnen und Schüler im Märkischen Kreis (Nordrhein-Westfalen), die bald mit ihrer Ausbildung starten, sollten jetzt ihre BAföG-Anträge stellen. Das ist wichtig, weil das Geld nicht rückwirkend gezahlt wird. Wer zu spät beantragt, bekommt die Unterstützung erst ab dem Monat, in dem der Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung eingegangen ist.
Gefördert werden grundsätzlich schulische Ausbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen. Das gilt zum Beispiel für angehende Erzieher, Kinderpfleger, Sozialassistenten oder Physiotherapeuten. Auch wer einen höheren Schulabschluss wie die Fachoberschulreife oder das Abitur anstrebt, kann unter bestimmten Bedingungen Geld bekommen. In diesem Fall ist es eine Voraussetzung, dass die Schüler nicht mehr im Haushalt ihrer Eltern wohnen.
Das Geld wird als Zuschuss gezahlt und muss später nicht zurückgegeben werden. Wie hoch die Summe ausfällt, hängt vom Einkommen und Vermögen der Schüler sowie in der Regel auch vom Geld der Eltern ab.
Wer Fragen hat oder Informationen braucht, kann eine E-Mail an [email protected] schreiben oder auf der Homepage des Märkischen Kreises unter https://t1p.de/47y4e nachsehen. Details zu den förderfähigen Ausbildungen, die nötigen Formulare und den Link zum Online-Antrag gibt es zudem auf der Seite des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt unter https://t1p.de/zevb5.
Für das sogenannte Aufstiegs-BAföG, etwa für Fachschulen für Erzieher oder Heilerziehungspflege, ist die Bezirksregierung Köln (Dezernat 49) zuständig. Passende Unterlagen dazu finden sich unter www.aufstiegs-bafoeg.de. Studierende an Hochschulen oder Fachhochschulen müssen sich hingegen direkt an die Studierendenwerke ihres jeweiligen Studienortes wenden.