Märkischer Kreis: Jetzt BAföG-Anträge für Schüler stellen
Schülerinnen und Schüler im Märkischen Kreis (Nordrhein-Westfalen), die bald mit ihrer Ausbildung beginnen, sollten ihre BAföG-Anträge jetzt einreichen. Das Timing ist dabei entscheidend: Wer zu spät beantragt, bekommt das Geld erst ab dem Monat, in dem der Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung eingegangen ist. Frühere Zeiträume werden nicht nachgezahlt.
Gefördert werden grundsätzlich schulische Ausbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen. Das gilt zum Beispiel für angehende Sozialassistenten, Kinderpfleger, Erzieher oder Physiotherapeuten. Auch wer nur einen höheren Schulabschluss machen will – etwa die Fachoberschulreife oder das Abitur – kann unter bestimmten Bedingungen Geld erhalten. Eine wichtige Bedingung ist dabei, dass die Schüler nicht mehr im Haushalt ihrer Eltern wohnen.
Das Geld wird als Zuschuss gezahlt. Das bedeutet, dass die Beträge nicht zurückgezahlt werden müssen. Wie viel Geld man bekommt, hängt vom eigenen Einkommen und Vermögen ab. In der Regel spielt auch das Einkommen der Eltern eine Rolle.
Wer Fragen hat oder Informationen sucht, kann eine E-Mail an [email protected] schreiben oder die Homepage des Märkischen Kreises unter https://t1p.de/47y4e besuchen. Details zu den förderfähigen Ausbildungen, den nötigen Unterlagen und der Online-Beantragung gibt es zudem auf der Seite des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt unter https://t1p.de/zevb5.
Für das sogenannte Aufstiegs-BAföG, etwa für die Fachschule Erzieher oder Heilerziehungspflege, ist die Bezirksregierung Köln (Dezernat 49) zuständig. Passende Infos und Formulare finden sich unter www.aufstiegs-bafoeg.de. Studierende an Fachhochschulen oder Universitäten müssen sich hingegen direkt an die Studierendenwerke ihres jeweiligen Studienortes wenden.