Märkischer Kreis: Jetzt BAföG-Anträge für Schüler stellen
Schülerinnen und Schüler, die bald mit einer Ausbildung starten, sollten ihre BAföG-Anträge jetzt abschicken. Das ist wichtig, weil das Geld nicht rückwirkend gezahlt wird. Wer zu spät beantragt, bekommt die Unterstützung erst ab dem Monat, in dem der Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung im Märkischen Kreis (Nordrhein-Westfalen) eingegangen ist.
Gefördert werden grundsätzlich schulische Ausbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen. Das gilt zum Beispiel für angehende Sozialassistenten, Kinderpfleger, Erzieher oder Physiotherapeuten. Auch wer nur einen höheren Schulabschluss macht – wie die Fachoberschulreife oder das Abitur – kann unter bestimmten Bedingungen Geld bekommen. Eine wichtige Voraussetzung ist dabei, dass die Schüler nicht mehr im Haushalt der Eltern wohnen.
Das Geld wird als Zuschuss gezahlt. Das bedeutet, die Schüler müssen es später nicht zurückzahlen. Wie hoch die Summe ausfällt, hängt vom Einkommen und Vermögen der Auszubildenden ab. In der Regel spielt auch das Geld der Eltern eine Rolle.
Wer Fragen hat oder Informationen braucht, kann eine E-Mail an [email protected] schreiben oder auf der Homepage des Kreises unter https://t1p.de/47y4e nachsehen. Antragsformulare und den Link zur Online-Beantragung gibt es zudem auf der Seite des Bundesministeriums unter https://t1p.de/zevb5.
Für das sogenannte Aufstiegs-BAföG, etwa für Fachschulen für Erzieher oder Heilerziehungspflege, ist die Bezirksregierung Köln (Dezernat 49) zuständig. Passende Unterlagen dazu finden sich unter www.aufstiegs-bafoeg.de. Studierende an Hochschulen oder Fachhochschulen müssen sich hingegen direkt an die Studierendenwerke ihres jeweiligen Studienortes wenden.