Märkischer Kreis: Jetzt BAföG-Anträge für Schüler stellen
Schülerinnen und Schüler, die bald mit ihrer Ausbildung starten, sollten ihre BAföG-Anträge rechtzeitig abschicken. Das ist wichtig, weil das Geld nicht rückwirkend gezahlt wird. Wer zu spät beantragt, bekommt die Förderung erst ab dem Monat, in dem der Antrag tatsächlich beim Amt im Märkischen Kreis (Nordrhein-Westfalen) eingegangen ist.
Gefördert werden grundsätzlich schulische Ausbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen. Das gilt zum Beispiel für angehende Erzieher, Kinderpfleger, Sozialassistenten oder Physiotherapeuten. Auch wer nur einen höheren Schulabschluss macht – etwa die Fachoberschulreife oder das Abitur – kann unter bestimmten Bedingungen Geld erhalten. Eine wichtige Voraussetzung ist dabei, dass die Schüler nicht mehr im Haushalt ihrer Eltern wohnen.
Das Geld für Schüler wird als Zuschuss gezahlt. Das bedeutet, man muss es später nicht zurückzahlen. Wie hoch die Summe ausfällt, hängt vom Einkommen und Vermögen der Schüler sowie meistens auch vom Geld der Eltern ab.
Wer Fragen hat oder Informationen sucht, kann eine E-Mail an [email protected] schreiben. Details und Anträge gibt es auf der Homepage des Märkischen Kreises unter https://t1p.de/47y4e oder auf der Seite des Bundesministeriums unter https://t1p.de/zevb5.
Für das sogenannte Aufstiegs-BAföG, zum Beispiel für die Fachschule für Erzieher oder Heilerziehungspflege, ist die Bezirksregierung Köln (Dezernat 49) zuständig. Infos dazu finden Interessierte unter www.aufstiegs-bafoeg.de. Studierende an Hochschulen oder Fachhochschulen müssen sich hingegen direkt an die Studierendenwerke ihres jeweiligen Studienortes wenden.