Märkischer Kreis: Jetzt BAföG-Anträge für Schüler stellen
Schülerinnen und Schüler im Märkischen Kreis (Nordrhein-Westfalen), die bald mit ihrer Ausbildung beginnen, sollten ihre BAföG-Anträge rechtzeitig abschicken. Das hat einen wichtigen Grund: Wer zu spät beantragt, bekommt das Geld erst ab dem Monat ausgezahlt, in dem der Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung eingegangen ist. Frühere Zeiträume werden dann nicht mehr bezahlt.
Gefördert werden grundsätzlich schulische Ausbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen. Das gilt zum Beispiel für angehende Sozialassistenten, Kinderpfleger, Erzieher oder Physiotherapeuten. Auch wer nur einen höheren Schulabschluss macht – etwa die Fachoberschulreife oder das Abitur – kann unter bestimmten Bedingungen Geld bekommen. In diesem Fall ist es eine wichtige Voraussetzung, dass die Schüler nicht mehr im Haushalt ihrer Eltern wohnen.
Das Geld für Schüler wird als Zuschuss gezahlt. Das bedeutet, dass es nicht zurückgezahlt werden muss. Wie viel Geld man bekommt, hängt vom eigenen Einkommen und Vermögen ab. In der Regel spielt auch das Einkommen der Eltern eine Rolle.
Wer Fragen hat oder mehr wissen will, kann eine E-Mail an [email protected] schreiben oder auf der Homepage des Märkischen Kreises unter https://t1p.de/47y4e nachsehen. Unter dem Link https://t1p.de/zevb5 vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt gibt es zudem Infos zu den nötigen Unterlagen und die Möglichkeit, den Antrag direkt online auszufüllen.
Für das sogenannte Aufstiegs-BAföG, etwa für die Fachschule Erzieher oder Heilerziehungspflege, ist die Bezirksregierung Köln (Dezernat 49) zuständig. Alle Details dazu stehen auf www.aufstiegs-bafoeg.de. Studierende an Hochschulen oder Fachhochschulen müssen sich hingegen an die Studierendenwerke an ihrem jeweiligen Studienort wenden.