Märkischer Kreis: Jetzt BAföG-Anträge für Schüler stellen
Schülerinnen und Schüler im Märkischen Kreis (Nordrhein-Westfalen), die bald mit ihrer Ausbildung starten, sollten nicht zu lange mit dem BAföG-Antrag warten. Das hat einen einfachen Grund: Das Geld wird erst ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung eingegangen ist. Wer zu spät einreicht, verliert also Geld.
Gefördert werden grundsätzlich schulische Ausbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen. Das gilt zum Beispiel für angehende Sozialassistenten, Kinderpfleger, Erzieher oder Physiotherapeuten. Auch wer nur einen höheren Schulabschluss macht – wie die Fachoberschulreife oder das Abitur – kann unter Umständen Geld bekommen. In diesem Fall ist es jedoch eine wichtige Voraussetzung, dass man nicht mehr im Haushalt der Eltern wohnt.
Das Geld für Schüler wird als Zuschuss gezahlt. Das bedeutet, dass man es später nicht zurückzahlen muss. Wie hoch die Summe ausfällt, hängt vom Einkommen und Vermögen der Schüler sowie meistens auch vom Geld der Eltern ab.
Wer Fragen hat oder mehr wissen will, kann eine E-Mail an [email protected] schreiben oder auf der Homepage des Märkischen Kreises unter https://t1p.de/47y4e nachsehen. Alle Formulare und den Link zum Online-Antrag findet man zudem auf der Seite des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt unter https://t1p.de/zevb5.
Für das sogenannte Aufstiegs-BAföG, etwa für die Fachschule für Erzieher oder Heilerziehungspflege, ist die Bezirksregierung Köln (Dezernat 49) zuständig. Infos dazu gibt es unter www.aufstiegs-bafoeg.de. Studierende an Hochschulen oder Fachhochschulen müssen sich hingegen direkt an die Studierendenwerke ihres Studienortes wenden.