Märkischer Kreis: Jetzt BAföG-Anträge für Schüler stellen
Schülerinnen und Schüler im Märkischen Kreis (Nordrhein-Westfalen), die bald mit ihrer Ausbildung starten, sollten ihre BAföG-Anträge jetzt einreichen. Das hat einen wichtigen Grund: Wer zu spät beantragt, bekommt das Geld erst ab dem Monat ausgezahlt, in dem der Antrag tatsächlich beim Amt eingegangen ist. Wer also trödelt, verliert bares Geld.
Gefördert werden grundsätzlich schulische Ausbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen. Das gilt zum Beispiel für angehende Sozialassistenten, Kinderpfleger, Erzieher oder Physiotherapeuten. Auch Bildungsgänge, die nur einen höheren Schulabschluss wie die Fachoberschulreife oder das Abitur vermitteln, können unter bestimmten Bedingungen gefördert werden. In diesem Fall ist es jedoch eine Voraussetzung, dass die Schüler nicht mehr im Haushalt ihrer Eltern leben.
Das Geld für Schüler wird als Zuschuss gezahlt. Das bedeutet, dass die Beträge nicht zurückgezahlt werden müssen. Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt vom Einkommen und Vermögen der Schüler selbst ab und in der Regel auch davon, wie viel die Eltern verdienen.
Wer Fragen hat oder weitere Informationen benötigt, kann eine E-Mail an [email protected] schreiben. Details und Formulare gibt es auf der Homepage des Märkischen Kreises oder über den Kurzlink des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt unter https://t1p.de/zevb5.
Für das sogenannte Aufstiegs-BAföG, etwa für die Fachschule für Erzieher oder Heilerziehungspflege, ist die Bezirksregierung Köln (Dezernat 49) zuständig. Informationen dazu finden Interessierte unter www.aufstiegs-bafoeg.de. Studierende an Fachhochschulen oder Universitäten müssen sich hingegen direkt an die Studierendenwerke ihres jeweiligen Studienortes wenden.