Märkischer Kreis fordert rechtzeitige BAföG-Anträge für Schüler
Schülerinnen und Schüler im Märkischen Kreis (Nordrhein-Westfalen), die bald mit ihrer Ausbildung starten, sollten jetzt ihre BAföG-Anträge stellen. Das Amt für Ausbildungsförderung warnt vor zu späten Anträgen. Wer zu lange wartet, bekommt das Geld erst ab dem Monat, in dem der Antrag tatsächlich beim Amt eingegangen ist. Frühere Zeiträume werden nicht nachgezahlt.
Gefördert werden grundsätzlich schulische Ausbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen. Das gilt zum Beispiel für angehende Sozialassistenten, Kinderpfleger, Erzieher oder Physiotherapeuten. Auch wer nur einen höheren Schulabschluss anstrebt – etwa die Fachoberschulreife oder das Abitur – kann unter bestimmten Bedingungen Geld erhalten. Eine wichtige Voraussetzung ist dabei, dass die Schüler nicht mehr im Haushalt ihrer Eltern leben.
Das Geld für Schüler wird als Zuschuss gezahlt. Das bedeutet, dass es nicht zurückgezahlt werden muss. Wie hoch die Summe ausfällt, hängt vom Einkommen und Vermögen der Schüler selbst ab. In der Regel spielt auch das Einkommen der Eltern eine Rolle.
Wer Fragen hat oder Informationen braucht, kann eine E-Mail an [email protected] schreiben oder die Homepage des Märkischen Kreises unter https://t1p.de/47y4e besuchen. Unter dem Link https://t1p.de/zevb5 vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt finden Interessierte zudem die Formblätter und den Zugang zum Online-Antrag.
Für das sogenannte Aufstiegs-BAföG, etwa für Fachschulen in der Heilerziehungspflege oder Erzieher, ist die Bezirksregierung Köln (Dezernat 49) zuständig. Alle Details dazu gibt es unter www.aufstiegs-bafoeg.de. Studierende an Hochschulen oder Fachhochschulen müssen sich hingegen direkt an die Studierendenwerke ihres jeweiligen Studienortes wenden.