Märkischer Kreis fordert rechtzeitige BAföG-Anträge für Schüler
Schülerinnen und Schüler im Märkischen Kreis (Nordrhein-Westfalen) sollten jetzt ihre BAföG-Anträge stellen. Das Amt für Ausbildungsförderung warnt vor zu späten Einsendungen. Der Grund ist einfach: Das Geld wird erst ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag auch wirklich beim Amt eingegangen ist. Wer also zu lange wartet, bekommt für die ersten Monate keine Unterstützung.
Gefördert werden grundsätzlich schulische Ausbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen. Das gilt zum Beispiel für angehende Sozialassistenten, Kinderpfleger, Erzieher oder Physiotherapeuten. Auch wer nur einen höheren Schulabschluss macht – wie die Fachoberschulreife oder das Abitur – kann unter bestimmten Bedingungen Geld erhalten. Eine wichtige Bedingung ist dabei, dass die Schüler nicht mehr im Haushalt ihrer Eltern wohnen.
Das Geld für Schüler wird als Zuschuss gezahlt. Das bedeutet, dass man es später nicht zurückzahlen muss. Wie hoch die Summe ausfällt, hängt vom Einkommen und Vermögen der Schüler sowie meistens auch vom Geld der Eltern ab.
Wer Fragen hat oder mehr wissen will, kann eine E-Mail an [email protected] schreiben oder auf der Homepage des Märkischen Kreises unter https://t1p.de/47y4e nachsehen. Formulare und den Link zum Online-Antrag gibt es zudem auf der Seite des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt unter https://t1p.de/zevb5.
Für das sogenannte Aufstiegs-BAföG, etwa für die Fachschule für Erzieher oder Heilerziehungspflege, ist die Bezirksregierung Köln (Dezernat 49) zuständig. Infos dazu stehen unter www.aufstiegs-bafoeg.de. Studierende an Hochschulen oder Fachhochschulen müssen sich hingegen direkt an die Studierendenwerke ihres Studienortes wenden.