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Märkischer Kreis fordert rechtzeitige BAföG-Anträge für Schüler

Copyright und Urheber siehe Märkischer Kreis

Wer eine Ausbildung beginnt, sollte schnell handeln. Das Amt für Ausbildungsförderung im Märkischen Kreis erinnert an die Fristen für das Schüler-BAföG.

Schülerinnen und Schüler, die bald mit einer Ausbildung starten, sollten ihre BAföG-Anträge jetzt stellen. Das Amt im Märkischen Kreis (Nordrhein-Westfalen) warnt davor, zu lange zu warten. Wer den Antrag zu spät einreicht, bekommt das Geld erst ab dem Monat ausgezahlt, in dem das Schreiben beim Amt eingegangen ist. Frühere Zahlungen gibt es dann nicht.

Gefördert werden grundsätzlich schulische Ausbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen. Das gilt zum Beispiel für angehende Sozialassistenten, Kinderpfleger, Erzieher oder Physiotherapeuten. Auch wer einen höheren Schulabschluss machen will – etwa die Fachoberschulreife oder das Abitur –, kann unter bestimmten Bedingungen Geld bekommen. Eine wichtige Voraussetzung ist dabei, dass die Schüler nicht mehr im Haushalt ihrer Eltern wohnen.

Das Geld wird als Zuschuss gezahlt. Das bedeutet, die Schüler müssen es später nicht zurückzahlen. Wie hoch die Summe ausfällt, hängt vom Einkommen und Vermögen der Schüler selbst sowie meistens auch vom Geld der Eltern ab.

Wer Fragen hat oder Informationen sucht, kann eine E-Mail an [email protected] schreiben oder auf der Homepage des Märkischen Kreises unter https://t1p.de/47y4e nachsehen. Details zu den förderfähigen Ausbildungen, die nötigen Formulare und den Link zum Online-Antrag gibt es zudem auf der Seite des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt unter https://t1p.de/zevb5.

Für das sogenannte Aufstiegs-BAföG, etwa für Fachschulen für Erzieher oder Heilerziehungspflege, ist die Bezirksregierung Köln (Dezernat 49) zuständig. Hierzu gibt es Informationen unter www.aufstiegs-bafoeg.de. Studierende an Hochschulen oder Fachhochschulen müssen sich hingegen direkt an die Studierendenwerke ihres jeweiligen Studienortes wenden.

Quelle: Märkischer Kreis – zur Originalmeldung

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