Märkischer Kreis fordert rechtzeitige BAföG-Anträge für Schüler
Schülerinnen und Schüler im Märkischen Kreis (Nordrhein-Westfalen), die bald mit ihrer Ausbildung starten, sollten jetzt ihre BAföG-Anträge stellen. Das hat einen wichtigen Grund: Das Geld wird erst ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag auch wirklich beim Amt eingegangen ist. Wer zu lange wartet, verliert also Geld für die ersten Monate.
Gefördert werden grundsätzlich schulische Ausbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen. Das gilt zum Beispiel für angehende Sozialassistenten, Kinderpfleger, Erzieher oder Physiotherapeuten. Auch wer nur einen höheren Schulabschluss machen will – wie die Fachoberschulreife oder das Abitur – kann unter Umständen Geld bekommen. In diesem Fall ist es jedoch eine wichtige Voraussetzung, dass die Schüler nicht mehr im Haushalt ihrer Eltern wohnen.
Das Geld wird als Zuschuss ausgezahlt. Das bedeutet, dass die Betroffenen es später nicht zurückzahlen müssen. Wie viel Geld man bekommt, hängt vom eigenen Einkommen und Vermögen ab. In der Regel spielt aber auch das Einkommen der Eltern eine Rolle.
Wer Fragen hat oder weitere Informationen braucht, kann eine E-Mail an [email protected] schreiben oder die Homepage des Märkischen Kreises unter https://t1p.de/47y4e besuchen. Unter dem Kurzlink https://t1p.de/zevb5 vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt finden sich zudem die Formblätter und der Link für den Online-Antrag.
Für das sogenannte Aufstiegs-BAföG, etwa für die Fachschule für Erzieher oder Heilerziehungspflege, ist die Bezirksregierung Köln (Dezernat 49) zuständig. Infos dazu gibt es auf www.aufstiegs-bafoeg.de. Studierende an Hochschulen oder Fachhochschulen müssen sich hingegen an die Studierendenwerke ihres jeweiligen Studienortes wenden.