Märkischer Kreis fordert rechtzeitige BAföG-Anträge für Schüler
Schülerinnen und Schüler im Märkischen Kreis (Nordrhein-Westfalen), die eine Ausbildung beginnen, sollten ihre BAföG-Anträge jetzt stellen. Das ist wichtig, weil das Geld nicht rückwirkend gezahlt wird. Wer zu spät kommt, bekommt die Förderung erst ab dem Monat, in dem der Antrag beim Amt eingegangen ist.
Gefördert werden grundsätzlich schulische Ausbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen. Das gilt zum Beispiel für angehende Sozialassistenten, Kinderpfleger, Erzieher oder Physiotherapeuten. Auch wer nur einen höheren Schulabschluss machen will – etwa die Fachoberschulreife oder das Abitur – kann unter bestimmten Bedingungen Geld bekommen. Eine wichtige Voraussetzung ist dabei, dass die Schüler nicht mehr bei ihren Eltern wohnen.
Das Geld wird als Zuschuss ausgezahlt. Das bedeutet, dass die Betroffenen es später nicht zurückzahlen müssen. Wie hoch die Summe ausfällt, hängt vom Einkommen und Vermögen der Schüler sowie in der Regel auch vom Geld der Eltern ab.
Wer Fragen hat oder Informationen sucht, kann eine E-Mail an [email protected] schreiben oder auf der Homepage des Märkischen Kreises unter https://t1p.de/47y4e nachsehen. Unter dem Link https://t1p.de/zevb5 vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt finden sich zudem die Formblätter und die Möglichkeit, den Antrag direkt online zu stellen.
Für das sogenannte Aufstiegs-BAföG, etwa für Fachschulen in der Heilerziehungspflege oder für Erzieher, ist die Bezirksregierung Köln (Dezernat 49) zuständig. Details dazu gibt es auf www.aufstiegs-bafoeg.de. Studierende an Hochschulen oder Fachhochschulen müssen sich hingegen direkt an die Studierendenwerke an ihrem Studienort wenden.