Märkischer Kreis fordert rechtzeitige BAföG-Anträge für Schüler
Schülerinnen und Schüler im Märkischen Kreis (Nordrhein-Westfalen), die bald mit ihrer Ausbildung beginnen, sollten jetzt ihre BAföG-Anträge stellen. Das Amt für Ausbildungsförderung warnt nämlich: Wer zu spät einreicht, verliert Geld. Die Zahlungen starten nämlich erst in dem Monat, in dem der Antrag auch wirklich beim Amt eingegangen ist.
Gefördert werden grundsätzlich schulische Ausbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen. Das gilt zum Beispiel für angehende Erzieher, Kinderpfleger, Sozialassistenten oder Physiotherapeuten. Auch wer nur einen höheren Schulabschluss machen möchte – etwa die Fachoberschulreife oder das Abitur – kann unter bestimmten Bedingungen Geld bekommen. Wichtig ist hier vor allem, dass die Schüler nicht mehr im Haushalt ihrer Eltern wohnen.
Das Geld wird als Zuschuss ausgezahlt. Das bedeutet, die Schüler müssen es später nicht zurückzahlen. Wie viel Geld man bekommt, hängt vom eigenen Einkommen und Vermögen ab, aber in der Regel auch davon, wie viel die Eltern verdienen.
Wer Fragen hat oder mehr wissen will, kann eine E-Mail an [email protected] schreiben oder auf der Homepage des Märkischen Kreises unter https://t1p.de/47y4e nachsehen. Alle Formulare und die Möglichkeit, den Antrag direkt online zu stellen, gibt es auf der Seite des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt unter https://t1p.de/zevb5.
Für das sogenannte Aufstiegs-BAföG, etwa für die Fachschule für Erzieher oder Heilerziehungspflege, ist die Bezirksregierung Köln (Dezernat 49) zuständig. Infos dazu gibt es unter www.aufstiegs-bafoeg.de. Studierende an Hochschulen oder Fachhochschulen müssen sich hingegen an die Studierendenwerke ihres jeweiligen Studienortes wenden.