Märkischer Kreis fordert rechtzeitige BAföG-Anträge für Schüler
Schülerinnen und Schüler im Märkischen Kreis (Nordrhein-Westfalen) sollten jetzt ihre BAföG-Anträge stellen. Das Amt für Ausbildungsförderung warnt davor, die Fristen zu verpassen. Wer den Antrag zu spät einreicht, bekommt das Geld erst ab dem Monat ausgezahlt, in dem das Schreiben tatsächlich beim Amt eingegangen ist. Zuvor geförderte Zeiträume werden nicht nachgezahlt.
Unterstützung gibt es grundsätzlich für Ausbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen. Das gilt zum Beispiel für angehende Sozialassistenten, Kinderpfleger, Erzieher oder Physiotherapeuten. Auch wer nur einen höheren Schulabschluss machen will – etwa die Fachoberschulreife oder das Abitur – kann unter bestimmten Bedingungen Geld erhalten. Wichtig ist dabei, dass die Schüler nicht mehr im Haushalt ihrer Eltern wohnen.
Das Geld wird als Zuschuss gezahlt und muss später nicht zurückgegeben werden. Wie hoch die Summe ausfällt, hängt vom Einkommen und Vermögen der Schüler sowie in der Regel auch von den Einkünften der Eltern ab.
Wer Fragen hat oder Informationen braucht, kann eine E-Mail an [email protected] schreiben oder auf der Homepage des Märkischen Kreises unter https://t1p.de/47y4e nachsehen. Unter dem Link https://t1p.de/zevb5 findet man zudem die Formulare und die Möglichkeit, den Antrag direkt online zu stellen.
Für das sogenannte Aufstiegs-BAföG, etwa für die Fachschule Erzieher oder Heilerziehungspflege, ist die Bezirksregierung Köln (Dezernat 49) zuständig. Details dazu gibt es auf www.aufstiegs-bafoeg.de. Studierende an Hochschulen oder Fachhochschulen müssen sich hingegen an die Studierendenwerke ihres jeweiligen Studienortes wenden.