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Märkischer Kreis fordert rechtzeitige BAföG-Anträge für Schüler

Copyright und Urheber siehe Märkischer Kreis

Wer eine schulische Ausbildung beginnt, sollte schnell handeln. Der Märkische Kreis erinnert an die Fristen für das Schüler-BAföG.

Schülerinnen und Schüler im Märkischen Kreis (Nordrhein-Westfalen), die eine Ausbildung starten, sollten ihre BAföG-Anträge zeitnah einreichen. Das Amt für Ausbildungsförderung zahlt die Leistungen nämlich erst ab dem Monat aus, in dem der Antrag dort eingegangen ist.

Gefördert werden grundsätzlich schulische Ausbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen. Das gilt zum Beispiel für angehende Erzieher, Kinderpfleger, Sozialassistenten oder Physiotherapeuten. Auch Bildungsgänge, die nur einen höheren Schulabschluss wie die Fachoberschulreife oder das Abitur vermitteln, können unter bestimmten Bedingungen gefördert werden. In diesem Fall ist es eine Voraussetzung, dass die Schüler nicht mehr im Haushalt ihrer Eltern leben.

Das Geld wird als Zuschuss gezahlt und muss später nicht zurückgegeben werden. Wie hoch die Summe ausfällt, hängt vom Einkommen und Vermögen der Schüler sowie in der Regel auch vom Einkommen der Eltern ab.

Wer Fragen hat oder weitere Informationen sucht, kann eine E-Mail an [email protected] schreiben oder die Homepage des Märkischen Kreises unter https://t1p.de/47y4e besuchen. Unter dem Link https://t1p.de/zevb5 vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt finden sich zudem Details zu förderfähigen Ausbildungen, die nötigen Unterlagen und ein Link zum Online-Antrag.

Für das sogenannte Aufstiegs-BAföG, etwa für die Fachschule für Erzieher oder Heilerziehungspflege, ist die Bezirksregierung Köln (Dezernat 49) zuständig. Informationen und Formulare gibt es dazu unter www.aufstiegs-bafoeg.de. Studierende an Fachhochschulen oder Universitäten müssen sich hingegen an die Studierendenwerke ihres jeweiligen Studienortes wenden.

Quelle: Märkischer Kreis – zur Originalmeldung

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