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Märkischer Kreis fordert rechtzeitige BAföG-Anträge für Schüler

Copyright und Urheber siehe Märkischer Kreis

Wer eine Ausbildung beginnt, sollte schnell handeln. Das Amt für Ausbildungsförderung im Märkischen Kreis rät zu einer frühen Beantragung des Schüler-BAföG.

Schülerinnen und Schüler im Märkischen Kreis (Nordrhein-Westfalen), die bald mit ihrer Ausbildung starten, sollten ihre BAföG-Anträge jetzt stellen. Das ist wichtig, weil das Geld nicht rückwirkend gezahlt wird. Wer zu spät kommt, bekommt die Förderung erst ab dem Monat, in dem der Antrag tatsächlich beim Amt eingegangen ist.

Gefördert werden grundsätzlich schulische Ausbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen. Das gilt zum Beispiel für angehende Sozialassistenten, Kinderpfleger, Erzieher oder Physiotherapeuten. Auch wer einen höheren Schulabschluss wie die Fachoberschulreife oder das Abitur anstrebt, kann unter bestimmten Bedingungen Geld erhalten. In diesem Fall ist es eine wichtige Voraussetzung, dass die Schüler nicht mehr im Haushalt ihrer Eltern leben.

Das Geld wird als Zuschuss ausgezahlt und muss später nicht zurückgezahlt werden. Wie viel Geld die Schüler bekommen, hängt vom eigenen Einkommen und Vermögen ab. In der Regel spielt auch das Einkommen der Eltern eine Rolle.

Wer Fragen hat oder Informationen braucht, kann eine E-Mail an [email protected] schreiben. Details und die Homepage des Kreises sind unter https://t1p.de/47y4e zu finden. Formulare und den Link zur Online-Beantragung gibt es zudem auf der Seite des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt unter https://t1p.de/zevb5.

Für das sogenannte Aufstiegs-BAföG, etwa für die Fachschule für Erzieher oder Heilerziehungspflege, ist die Bezirksregierung Köln (Dezernat 49) zuständig. Hierzu gibt es Unterlagen unter www.aufstiegs-bafoeg.de. Studierende an Hochschulen oder Fachhochschulen müssen sich hingegen an die Studierendenwerke ihres jeweiligen Studienortes wenden.

Quelle: Märkischer Kreis – zur Originalmeldung

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