Märkischer Kreis fordert rechtzeitige BAföG-Anträge für Schüler
Schülerinnen und Schüler im Märkischen Kreis (Nordrhein-Westfalen), die bald mit ihrer Ausbildung starten, sollten jetzt ihre BAföG-Anträge ausfüllen. Das Amt für Ausbildungsförderung warnt vor zu späten Anträgen. Wer zu lange wartet, bekommt das Geld erst ab dem Monat ausgezahlt, in dem der Antrag tatsächlich beim Amt eingegangen ist.
Gefördert werden grundsätzlich schulische Ausbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen. Das gilt zum Beispiel für angehende Erzieher, Kinderpfleger, Sozialassistenten oder Physiotherapeuten. Auch Bildungsgänge, die nur einen höheren Schulabschluss wie die Fachoberschulreife oder das Abitur vermitteln, können unter bestimmten Bedingungen gefördert werden. In diesem Fall ist es jedoch wichtig, dass die Schüler nicht mehr im Haushalt ihrer Eltern leben.
Das Geld für Schüler wird als Zuschuss gezahlt. Das bedeutet, dass es nicht zurückgezahlt werden muss. Wie viel Geld man bekommt, hängt vom eigenen Einkommen und Vermögen ab. In der Regel spielt auch das Einkommen der Eltern eine Rolle.
Wer Fragen hat oder mehr Informationen braucht, kann eine E-Mail an [email protected] schreiben oder die Homepage des Märkischen Kreises unter https://t1p.de/47y4e besuchen. Formulare und den Link zur Online-Beantragung gibt es zudem auf der Seite des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt unter https://t1p.de/zevb5.
Für das sogenannte Aufstiegs-BAföG, etwa für die Fachschule Erzieher oder Heilerziehungspflege, ist die Bezirksregierung Köln (Dezernat 49) zuständig. Alle Details dazu stehen auf www.aufstiegs-bafoeg.de. Studierende an Hochschulen oder Fachhochschulen müssen sich hingegen direkt an die Studierendenwerke ihres Studienortes wenden.