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Märkischer Kreis fordert rechtzeitige BAföG-Anträge für Schüler

Copyright und Urheber siehe Märkischer Kreis

Wer eine Ausbildung startet, sollte schnell handeln. Das Amt für Ausbildungsförderung im Märkischen Kreis erinnert an die Fristen für das Schüler-BAföG.

Schülerinnen und Schüler im Märkischen Kreis (Nordrhein-Westfalen), die bald mit einer Ausbildung beginnen, sollten jetzt ihre BAföG-Anträge stellen. Das ist wichtig, weil das Geld nicht rückwirkend gezahlt wird. Wer zu spät kommt, bekommt die Förderung erst ab dem Monat, in dem der Antrag beim Amt eingegangen ist.

Gefördert werden vor allem schulische Ausbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen. Das gilt zum Beispiel für angehende Sozialassistenten, Kinderpfleger, Erzieher oder Physiotherapeuten. Auch wer einen höheren Schulabschluss wie die Fachoberschulreife oder das Abitur anstrebt, kann unter bestimmten Bedingungen Geld bekommen. In diesem Fall ist es eine wichtige Voraussetzung, dass die Schüler nicht mehr im Haushalt ihrer Eltern wohnen.

Das Geld für Schüler wird als Zuschuss gezahlt. Das bedeutet, dass man es später nicht zurückzahlen muss. Wie viel Geld man bekommt, hängt vom eigenen Einkommen und Vermögen ab. In der Regel spielt auch das Einkommen der Eltern eine Rolle.

Wer Fragen hat oder Informationen braucht, kann eine E-Mail an [email protected] schreiben. Auf der Homepage des Märkischen Kreises unter https://t1p.de/47y4e finden sich weitere Details. Formulare und den Link zur Online-Beantragung gibt es zudem auf der Seite des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt unter https://t1p.de/zevb5.

Für das sogenannte Aufstiegs-BAföG, etwa für Fachschulen in der Heilerziehungspflege oder Erzieher, ist die Bezirksregierung Köln (Dezernat 49) zuständig. Hierzu gibt es Unterlagen unter www.aufstiegs-bafoeg.de. Studierende an Hochschulen oder Fachhochschulen müssen sich hingegen direkt an die Studierendenwerke ihres Studienortes wenden.

Quelle: Märkischer Kreis – zur Originalmeldung

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