Märkischer Kreis erinnert an BAföG-Anträge für Schüler
Schülerinnen und Schüler im Märkischen Kreis (Nordrhein-Westfalen), die bald mit einer Ausbildung beginnen, sollten ihre BAföG-Anträge jetzt stellen. Das ist wichtig, weil das Geld nicht rückwirkend gezahlt wird. Wer zu spät beantragt, bekommt die Unterstützung erst ab dem Monat, in dem der Antrag beim Amt eingegangen ist.
Förderfähig sind vor allem schulische Ausbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen. Das gilt zum Beispiel für angehende Erzieher, Kinderpfleger, Sozialassistenten oder Physiotherapeuten. Auch wer nur einen höheren Schulabschluss machen will – etwa die Fachhochschulreife oder das Abitur – kann unter bestimmten Bedingungen Geld erhalten. In diesem Fall ist es meist eine Voraussetzung, dass man nicht mehr bei den Eltern wohnt.
Das Geld für Schüler wird als Zuschuss gezahlt. Das bedeutet, dass man es später nicht zurückzahlen muss. Wie hoch die Summe ausfällt, hängt vom Einkommen und Vermögen der Schüler selbst ab und in der Regel auch davon, wie viel die Eltern verdienen.
Wer Fragen hat oder mehr wissen möchte, kann eine E-Mail an [email protected] schreiben oder auf der Homepage des Märkischen Kreises unter https://t1p.de/47y4e nachsehen. Formulare und den Link zum Online-Antrag gibt es zudem auf der Seite des Bundesministeriums unter https://t1p.de/zevb5.
Für das sogenannte Aufstiegs-BAföG, etwa für die Fachschule für Erzieher oder Heilerziehungspflege, ist die Bezirksregierung Köln (Dezernat 49) zuständig. Hier gibt es alle Infos unter www.aufstiegs-bafoeg.de. Studierende an Hochschulen oder Fachhochschulen müssen sich hingegen direkt an die Studierendenwerke ihres Studienortes wenden.