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Ludwigshafen: Alkoholverbot am Berliner Platz verlängert

In der Innenstadt von Ludwigshafen am Rhein gilt ab sofort wieder ein strenges Alkoholverbot. Wer am Wochenende im Bereich des Berliner Platzes trinkt, riskiert hohe Bußgelder.

Wer am Wochenende in der Innenstadt von Ludwigshafen am Rhein (Rheinland-Pfalz) unterwegs ist, muss aufpassen. Die Stadt hat die Gefahrenabwehrverordnung für den Bereich um den Berliner Platz verlängert. Seit Freitag, dem 7. August, gilt das Verbot und bleibt bis einschließlich Samstag, den 31. Oktober 2026, in Kraft.

Das Verbot greift immer in den Nächten von Donnerstag auf Freitag, von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag. Auch vor gesetzlichen Feiertagen ist es untersagt. Die Uhrzeit ist dabei genau festgelegt: Von 21 Uhr abends bis 6 Uhr am nächsten Morgen darf in dem Bereich kein Alkohol getrunken oder mitgeführt werden.

Das betroffene Gebiet ist groß. Es umfasst den Berliner Platz mit dem Platanenhain, die Heny-Roos-Passage, die Grünanlage am Lichtenberger Ufer und die Rheinschanzenpromenade. Auch der Ernst-Bloch-Platz, der Kurzzeitparkplatz in der Yorckstraße, die Flächen rund um die Rhein-Galerie und der Bereich bei der S-Bahn gehören dazu. Die Grenzen ziehen sich im Norden von der Rheinufer- und Zollhofstraße über die Bismarckstraße im Westen bis zum Rhein im Osten und der Yorckstraße sowie der Rheinpromenade im Süden.

Zusätzlich gibt es am Berliner Platz ein Verbot für Glasflaschen und Gläser. Gastronomen dürfen in diesem Bereich keine alkoholischen Getränke in Flaschen oder Dosen verkaufen, wenn die Kunden diese mit nach draußen nehmen wollen. Es gibt jedoch Ausnahmen: Anwohner dürfen Glasflaschen zu oder von ihrer Wohnung transportieren. In genehmigten Außenbereichen von Restaurants, in geschlossenen Räumen oder bei offiziellen Veranstaltungen ist das Trinken weiterhin erlaubt.

Die Stadt wird die Regeln streng kontrollieren. Der Kommunale Vollzugsdienst legt seinen Schwerpunkt bei den Kontrollen nun verstärkt auf die Innenstadt. Wer gegen die Regeln verstößt, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Die Bußgelder können bis zu 5.000 Euro betragen.

Quelle: Ludwigshafen am Rhein – zur Originalmeldung

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