Ludwigsburg: Neue Regeln für die Wahl des Familiennamens
Seit dem 1. Mai 2025 gelten in Deutschland neue Regeln für Familiennamen. Das Ziel ist es, dass die Gesetze besser zu den verschiedenen Lebensmodellen der Menschen passen. Viele Betroffene in Ludwigsburg (Baden-Württemberg) sind erleichtert, da sie ihren Namen nun oft einfacher ändern können. Früher war dafür oft ein kompliziertes Verfahren nötig, das lange dauerte und Geld kostete. Jetzt reicht in vielen Fällen eine einfache Erklärung beim Standesamt.
Eine große Neuerung sind die echten Doppelnamen für Ehepaare und Kinder. Paare können nun einen gemeinsamen Namen bilden, der sich aus beiden Namen zusammensetzt. Das geht mit oder ohne Bindestrich. Auch Kinder können so einen Namen bekommen, selbst wenn die Eltern nicht verheiratet sind oder keinen gemeinsamen Namen führen. Wer bereits verheiratet ist, kann unter bestimmten Bedingungen auch nachträglich einen solchen Namen wählen. Sarah Schützinger, die Leiterin des Ludwigsburger Standesamts, beobachtet jedoch, dass diese Option bisher eher selten genutzt wird. Vermutlich sind den Leuten die Namen zu lang oder die Handhabung im Alltag zu kompliziert.
Einfacher ist es nun für Stief- und Scheidungskinder. Wenn eine Ehe mit einem Stiefelternteil endet oder das Kind nicht mehr dort wohnt, kann der Name des Stiefelternteils leichter wieder abgelegt werden. Auch Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen den Namen eines Elternteils übernehmen, der nach einer Scheidung geändert wurde. Laut Standesamt wird diese Möglichkeit in Ludwigsburg oft genutzt.
Auch Erwachsene haben mehr Freiheit. Wer volljährig ist, kann einmalig beim Standesamt seinen Geburtsnamen neu bestimmen. Man muss dafür nicht heiraten oder geschieden sein. Man kann zum Beispiel vom Namen des Vaters zum Namen der Mutter wechseln oder einen Doppelnamen aus beiden Elternteilen bilden. Auch das ist in Ludwigsburg ein beliebtes Angebot.
Zusätzlich gibt es neue Regeln für internationale Namen oder nationale Minderheiten. So können Namen nun besser an das Geschlecht angepasst werden, wie es in manchen Kulturen üblich ist. Ein Beispiel: Wenn der Vater Petrov heißt, darf die Tochter Petrova heißen. Auch dänische und friesische Traditionen werden stärker beachtet. Wer als Erwachsener adoptiert wurde, muss zudem nicht mehr zwingend den Namen der adoptierenden Person annehmen.
Es gibt jedoch eine wichtige Einschränkung: Namen von Kindern, die vor dem 1. Mai 2025 geboren wurden, können nicht einfach nachträglich geändert werden. Hier ist nur die Bildung eines Doppelnamens möglich. Wer darüber hinaus eine Änderung möchte, muss weiterhin das alte, öffentlich-rechtliche Verfahren durchlaufen. Das Ludwigsburger Standesamt bearbeitet auch diese Anträge weiterhin.