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Ludwigsburg: Motorradfahrer auf L 1187 als Rennstrecke missbraucht

Die Polizei jagte zwei junge Männer auf ihren Motorrädern. Die Fahrer hielten die Landstraße zwischen Glemseck und Büsnau für eine Rennstrecke.

Einige Motorradfahrer nutzen die Landesstraße 1187 zwischen dem Glemseck und Stuttgart-Büsnau (Landkreis Ludwigsburg, Baden-Württemberg) wie eine Rennstrecke. Ein Bürger hatte die Polizei darauf aufmerksam gemacht. Deshalb haben die Beamten und die Stadt Leonberg dort jetzt verstärkt Kontrollen durchgeführt.

Am 10. August 2026 gegen 20.20 Uhr bemerkte eine Streife einen 21-jährigen Mann auf einer KTM. Er überholte in unübersichtlichen Kurven andere Autos und war vermutlich weit über 100 km/h schnell unterwegs, obwohl dort nur 50 oder 60 km/h erlaubt sind. Als die Polizei Blaulicht und Martinshorn einschaltete, versuchte der Fahrer zu flüchten. Erst im Kreisverkehr bei Büsnau konnten die Beamten ihn stoppen. Die Polizei stellte fest, dass die KTM durch Umbauten keine Betriebserlaubnis mehr hatte. Der Mann musste seinen Führerschein abgeben.

Ähnlich lief es am Mittwochabend, den 19. August 2026. Gegen 20.00 Uhr fiel ein 19-Jähriger auf einer Ducati auf. Er war ebenfalls viel zu schnell unterwegs. Als die Verkehrspolizei aus Stuttgart die Verfolgung aufnahm, wendete der junge Fahrer im Kreisverkehr bei Büsnau. Auf seiner weiteren Flucht überholte er Radfahrer, ein Motorrad und zwei Autos. Dabei war er rund 100 km/h über dem Tempolimit. Erst bei einer Verkehrsübungsanlage konnten die Beamten ihn anhalten und seinen Führerschein einziehen.

Beide Fahrer müssen nun mit einer Anzeige wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens rechnen. Die Polizei betont, dass dies keine Einzelfälle sind. Bei weiteren Kontrollen am 19. und 20. August wurden viele Verstöße gemessen. Zwei Fahrern droht ein Fahrverbot, vier andere waren bis zu 40 km/h zu schnell. Zudem gab es abgefahrene Reifen und verbotene Überholmanöver.

Die Polizei und die Stadt Leonberg wollen die Kontrollen in diesem Bereich vorerst beibehalten. Ob und inwieweit sich die Verdächtigen strafbar gemacht haben, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg – zur Originalmeldung

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