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Lorch: Grund- und Gewerbesteuer bis 15. August fällig

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Die Stadt Lorch erinnert an die dritte Vorauszahlung der Steuern für dieses Jahr. Bis Mitte August muss das Geld bei der Stadtkasse sein.

In Lorch (Württemberg) stehen für viele Hausbesitzer und Unternehmer wichtige Zahlungstermine an. Am 15. August 2026 ist die dritte vierteljährliche Vorauszahlung für die Grund- und Gewerbesteuer fällig.

Wer Grundsteuer zahlen muss, findet den genauen Betrag im letzten Grundsteueränderungsbescheid. Gewerbetreibende können die Höhe ihrer Rate aus der letzten Veranlagung oder dem Messbetrag des Finanzamtes entnehmen.

Die Stadt bittet darum, die Frist pünktlich einzuhalten. Wer überweist, muss unbedingt das Kassenzeichen angeben, das im jeweiligen Bescheid steht. Nur so kann die Stadtkasse das Geld richtig zuordnen. Wer zu spät zahlt, muss mit Säumniszuschlägen und möglichen Mahngebühren rechnen.

Einige Steuerpflichtige haben bereits ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt. In diesem Fall muss nichts weiter getan werden, da die Stadt die Beträge automatisch vom Konto abbucht.

Für alle anderen gibt es zwei Möglichkeiten der Überweisung. Die Stadt Lorch nutzt Konten bei der KSK Ostalb (IBAN: DE55 6145 0050 0440 9005 64, BIC: OASPDE6AXXX) oder bei der VR-Bank Ostalb eG (IBAN: DE91 6149 0150 1020 2110 08, BIC: GENODES1AAV).

Quelle: Lorch – zur Originalmeldung

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