Löllbach: Weinbauern müssen Herkunft ihrer Erzeugnisse melden
Weinbetriebe in Löllbach (Landkreis Bad Kreuznach, Rheinland-Pfalz) müssen derzeit ihre Produktionsabläufe genau prüfen. Die EU-Kommission hat ihre Regeln zur Herstellung von Wein außerhalb des eigentlichen Herkunftsgebiets verschärft. Das bedeutet: Wer Trauben oder Most in einem anderen Gebiet verarbeitet, muss dies nun offiziell melden.
Betroffen sind alle Betriebe, die ihre Erzeugnisse außerhalb des Gebiets herstellen oder dort herstellen lassen. Das gilt für fast jeden Schritt in der Verarbeitung, außer für das reine Abfüllen. Ein Beispiel: Ein Weingut an der Nahe bewirtschaftet Flächen in Rheinhessen und verarbeitet die Trauben am eigenen Sitz zu Qualitätswein aus Rheinhessen. Auch wenn die Grundweine in einem anderen Gebiet, etwa im Rheingau, zu Sekt verarbeitet werden, ist das meldepflichtig. Ebenso müssen Genossenschaften oder Kellereien aus anderen Regionen, die Nahe-Trauben verarbeiten, gemeldet werden.
Die Schutzgemeinschaft Nahe will damit verhindern, dass langjährige Abläufe plötzlich illegal werden. Nur Standorte, die ausdrücklich in den Produktspezifikationen stehen, bleiben künftig zulässig. Wer sich nicht meldet, riskiert, dass sein Produktionsort aus der Liste fällt und die Arbeit dort nicht mehr erlaubt ist.
Die Betriebe müssen angeben, woher die Trauben oder der Most kommen und wo genau die Verarbeitung außerhalb des Gebiets stattfindet. Dabei sind das Bundesland, der Landkreis und die Gemeinde wichtig. Zudem muss das Produkt genannt werden, egal ob es sich um Wein, Sekt, Likörwein oder Federweißer handelt.
Es handelt sich dabei nicht um eine Kontrolle oder eine Strafe, sondern um eine präventive Maßnahme, die mit dem Ministerium in Mainz abgestimmt wurde. Die Daten werden vertraulich behandelt.
Die Rückmeldung muss bis zum 6. September 2026 erfolgen. Die Betriebe können sich per E-Mail an [email protected] wenden oder unter der Telefonnummer 0671 / 79646690 anrufen.
Quelle: Löllbach – zur Originalmeldung