Lippstadt: Polizei nimmt bei Bahnhofsrazzia drei Männer fest
Am 6. August 2026 war am Bahnhof in Lippstadt (Kreis Soest, Nordrhein-Westfalen) einiges los. Zwischen 12:00 und 20:00 Uhr waren Teams der örtlichen Polizei und der Bundespolizei aus Münster gemeinsam im Einsatz. Die Beamten wollten Präsenz zeigen und suchten den Bahnhof sowie die Umgebung intensiv ab. Insgesamt kontrollierten sie 124 Menschen.
Ein 19-jähriger Pole aus Kamen kam gerade am Bahnhof an, als die Beamten ihn stoppten. Bei der Kontrolle fanden sie eine Reizgaspistole. Die Waffe war so verstaut, dass der junge Mann sofort darauf zugreifen konnte. Zudem fehlte die vorgeschriebene Kennzeichnung und er hatte keine Erlaubnis für die Waffe. Der Jugendliche wollte nicht mitspielen und verhielt sich unkooperativ. Die Polizei nahm die Pistole mit und schickte den jungen Mann mit einem Platzverweis weg.
Ein weiterer Mann, ein 40-jähriger Vietnamese, stieg aus einem einfahrenden Zug aus. Als die Polizisten seine Papiere sehen wollten, konnte er weder einen Ausweis noch ein Dokument für die Einreise vorzeigen. Bei der Überprüfung kam heraus, dass er schon seit etwa zwei Jahren illegal in Deutschland lebt. Er gab an, dass Schleuser ihn ins Land gebracht hätten. Seither lebte er ohne feste Wohnung. Die Beamten nahmen ihn fest und informierten die Ausländerbehörde.
Kurz darauf gab es eine Verkehrskontrolle. Ein 22-jähriger Georgier saß auf dem Beifahrersitz. Als die Polizei seine Daten prüfte, stellte sie fest, dass ein Abschiebehaftbefehl gegen ihn vorlag. Auch dieser Mann wurde sofort festgenommen und an die Ausländerbehörde übergeben.
Neben diesen drei Fällen fanden die Beamten bei ihren Durchsuchungen auch Drogen. Zudem gab es eine Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit und neun Verwarngelder. Die Polizei aus Soest ist mit dem Ergebnis zufrieden. Die Zusammenarbeit mit der Bundespolizei soll in Zukunft öfter so ablaufen, damit sich die Menschen am Bahnhof sicherer fühlen.
Ob und inwieweit sich der junge Mann mit der Reizgaspistole strafbar gemacht hat, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung. Die Ermittlungen dauern an.