Lichtenau steuert Ausbau von Windkraftanlagen selbst
In Lichtenau (Kreis Paderborn, Nordrhein-Westfalen) geht die Stadt beim Windkraftausbau einen eigenen Weg. Zunächst gab es Streit mit der Bezirksregierung Detmold. Ein erster Entwurf der Behörde sah vor, fast alle möglichen Flächen in Lichtenau für Windenergie freizugeben. Die Stadtverwaltung wehrte sich dagegen, da dies eine zu starke Belastung für die Heimat bedeutet hätte. Nach vielen Gesprächen wurde der Plan überarbeitet und trat am 4. April 2025 in Kraft.
Jetzt setzt die Stadt auf die sogenannte „Positivplanung“. Das bedeutet, dass Lichtenau selbst entscheidet, welche Flächen für Windräder geeignet sind, anstatt nur auf die Vorgaben von oben zu warten. So will man den Ausbau selbstbestimmt steuern. Dabei gibt es klare Regeln: Neue Anlagen müssen mindestens 1.000 Meter Abstand zu Wohnhäusern haben. Zudem sollen sie dort stehen, wo man sie ohnehin schon sieht, damit das Landschaftsbild nicht unnötig gestört wird. Windräder im Wald lehnt die Stadt komplett ab.
Am 6. März 2025 hat der Stadtrat bereits die ersten Beschlüsse für fünf verschiedene Verfahren gefasst. Diese laufen seit Anfang 2026 unterschiedlich schnell voran. Bevor ein Windrad tatsächlich gebaut werden kann, muss erst der Flächennutzungsplan geändert werden. Danach folgt ein Genehmigungsverfahren beim Kreis Paderborn, bei dem geprüft wird, ob Umwelt und Anwohner zu stark belastet werden.
Die Stadt möchte auch, dass das Geld aus der Windkraft vor Ort bleibt. Durch das Bürgerenergiegesetz in NRW sollen Beteiligungsvereinbarungen mit den Betreibern geschlossen werden. Das Geld soll zum Beispiel dazu genutzt werden, die Trinkwasserpreise stabil zu halten oder die Grundsteuer zu stützen. Auch das Wasserstoffprojekt „Schlafender Riese“ wird durch Einnahmen aus der Windkraft mitfinanziert.
Parallel dazu gibt es jedoch Probleme mit Investoren. Einige haben bereits Anträge für Windräder gestellt, die außerhalb der städtischen Zonen liegen. Die Stadt hat angekündigt, sich rechtlich und politisch gegen diesen „Wildwuchs“ zu wehren. Im April 2025 hat Lichtenau deshalb gemeinsam mit anderen Kommunen des Kreises eine Stellungnahme an die Bundesregierung geschickt. Man fordert, dass Windräder nur in offiziell ausgewiesenen Gebieten erlaubt sein dürfen.
Quelle: Lichtenau – zur Originalmeldung