Leverkusen verbietet Wasserentnahme aus Bächen und Teichen
In Leverkusen (Nordrhein-Westfalen) ist es ab sofort verboten, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen. Grund dafür ist die anhaltende Trockenheit. Die Wasserstände in den Bächen und Teichen der Stadt sind bereits sehr niedrig. Da es in den letzten Wochen kaum geregnet hat und die Prognosen für den Sommer schlecht aussehen, will die Stadt die verbleibenden Wasservorräte schützen.
Das Verbot betrifft alle oberirdischen Gewässer im Stadtgebiet, vor allem die Dhünn. Für die Wupper gilt ein separates Verbot, das bereits von der Bezirksregierung Köln erlassen wurde. Die Stadt möchte so die öffentliche Wasserversorgung sichern und die Große Dhünn-Talsperre unterstützen.
Es gibt jedoch Ausnahmen: Wer Vieh tränken muss, darf weiterhin Wasser entnehmen, solange dies den Vorgaben des Landeswassergesetzes NRW entspricht. Auch kleine Mengen sind erlaubt. Wer also mit einem Eimer oder einer Gießkanne Wasser holt, darf das weiterhin tun, sofern das Gewässer dadurch nicht geschädigt wird.
Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit hohen Strafen rechnen. Die Stadt kann Zuwiderhandlungen als Ordnungswidrigkeiten verfolgen. Je nach Schwere des Verstoßes droht eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro.
Die Regelung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt vorerst bis zum 30. September 2026 oder bis die Stadt sie offiziell wieder aufhebt.
Quelle: Leverkusen – zur Originalmeldung