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Leverkusen: Poolwasser falsch entsorgt drohen hohe Bußgelder

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Die Technischen Betriebe Leverkusen (TBL) warnen vor der falschen Entleerung von Gartenpools. Wer das Wasser einfach in den Gulli schüttet, schadet der Umwelt und riskiert teure Strafen.

In Leverkusen (Nordrhein-Westfalen) gibt es viele private Pools, die an heißen Tagen für Abkühlung sorgen. Doch bei der Entleerung machen viele Fehler. Die Technischen Betriebe Leverkusen (TBL) weisen nun darauf hin, dass Poolwasser nicht einfach über den Straßenablauf entsorgt werden darf. Das Wasser aus dem Gulli landet in vielen Gebieten nämlich nicht in einer Kläranlage, sondern fließt direkt in die Bäche. Durch die Chemie im Wasser werden die Gewässer und die Fische darin stark belastet.

Poolwasser gilt grundsätzlich als Schmutzwasser. Das gilt auch dann, wenn man kein Chlor oder andere Mittel benutzt hat. Es muss über einen Ablauf entsorgt werden, der an den Schmutz- oder Mischwasserkanal angeschlossen ist. Verboten ist es, das Wasser im Garten versickern zu lassen oder es direkt in einen Bach oder über die Straße abzuleiten. Eine Ausnahme gibt es nur für kleine Planschbecken mit wenig Wasser, sofern darin gar keine Zusatzstoffe wie Chlor oder Algenmittel waren.

Auch beim Befüllen gibt es eine wichtige Regel: Wer einen Zwischenzähler für die Gartenbewässerung hat, darf diesen nicht nutzen, um den Pool zu füllen.

Bevor das Wasser in die Kanalisation fließt, müssen bestimmte Grenzwerte eingehalten werden. Der pH-Wert muss zwischen 6,5 und 10 liegen und der Gehalt an freiem Chlor darf maximal 0,5 Milligramm pro Liter betragen. Große Mengen Wasser sollten zudem langsam abgelassen werden, damit die Rohre nicht überlastet werden. Wer nicht weiß, welcher Ablauf bei ihm zu Hause wohin führt, sollte vorher die TBL fragen.

Wer sich nicht an diese Regeln hält, riskiert ein Bußgeld. Eine falsche Entsorgung ist eine Ordnungswidrigkeit. Laut Landeswassergesetz NRW können vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße in den kommunalen Satzungen mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro belegt werden. Weitere Informationen und die genauen Grenzwerte stehen auf der Internetseite der TBL.

Quelle: Leverkusen – zur Originalmeldung

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