Lengerich: Grundstückseigentümer müssen Änderungen beim Finanzamt melden
Grundstückseigentümer in Lengerich (Kreis Steinfurt, Nordrhein-Westfalen) sind gesetzlich verpflichtet, bestimmte Änderungen an ihren Grundstücken oder Betrieben der Land- und Forstwirtschaft dem Finanzamt zu melden. Das Finanzamt schreibt die Eigentümer nicht aktiv dazu auf, sondern die Pflicht zur Meldung liegt bei den Bürgern selbst.
Gemeldet werden muss vor allem, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse ändern. Das passiert zum Beispiel, wenn ein Wintergarten angebaut wird, eine Wohnung plötzlich gewerblich genutzt wird oder ein Grundstück geteilt wird. Auch wenn eine Steuerbefreiung wegfällt oder eine neue wirtschaftliche Einheit entsteht, muss das Finanzamt informiert werden.
Eine Ausnahme gibt es beim reinen Eigentumswechsel. Wenn ein Grundstück verkauft, verschenkt oder vererbt wird, muss der neue Besitzer nichts unternehmen. In diesem Fall wird das Finanzamt von sich aus tätig.
Die Meldung muss bis zum 31. März des Folgejahres beim Finanzamt vorliegen. Wer zum Beispiel im Jahr 2026 einen Wintergarten angebaut hat, muss dies bis zum 31. März des nächsten Jahres anzeigen. Wer die Frist nicht einhalten kann, sollte frühzeitig eine Verlängerung beantragen.
Für die Meldung kann das ELSTER-Formular „Grundsteueränderungsanzeige für Niedersachsen“ genutzt werden. Alternativ ist auch ein formloses Schreiben über das Online-Finanzamt möglich.
Nach der Meldung prüft das Finanzamt, ob sich der Grundsteuerwert oder die Messbeträge ändern. Das Ergebnis wird automatisch an die Kommune weitergegeben. Die Gemeinde schickt den Betroffenen dann einen neuen Bescheid zu, aus dem hervorgeht, wie viel Grundsteuer künftig zu zahlen ist.
Weitere Informationen gibt es auf den Seiten des Landesniedersachsen oder des Bundesfinanzministeriums.
Quelle: Lengerich – zur Originalmeldung