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Leinfelden-Echterdingen führt Übernachtungssteuer ein

Copyright und Urheber siehe Leinfelden-Echterdingen

Wer ab Juli 2027 in der Stadt übernachtet, muss künftig mit einer Gebühr rechnen. Der Gemeinderat hat die neue Steuer beschlossen.

In Leinfelden-Echterdingen (Baden-Württemberg) wird es für Hotelgäste und andere Übernachtungsgäste teurer. Ab dem 1. Juli 2027 führt die Stadt eine Übernachtungssteuer ein. Wer dort eine Nacht verbringt, muss eine Pauschale von vier Euro pro Person bezahlen.

Nicht jeder muss zahlen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bleiben von der Steuer befreit. Das gilt auch für Schülergruppen, die im Rahmen einer Klassenfahrt oder einer anderen schulischen Veranstaltung in der Stadt bleiben.

Die Stadtverwaltung arbeitet nun an den genauen Regeln. Diese werden in einer eigenen Satzung festgehalten und dem Gemeinderat vorgelegt, bevor die Steuer tatsächlich startet.

Die Stadt will das Geld für Dinge nutzen, die auch den Gästen zugutekommen. So sollen die Einnahmen in den Haushalt für den Unterhalt der Straßen und die Pflege der öffentlichen Grünflächen fließen. Die Stadt rechnet damit, dass sie jedes Jahr mehr als zwei Millionen Euro einnimmt.

Die Zahlen zeigen, warum die Stadt diesen Schritt geht: Im letzten Jahr gab es in Leinfelden-Echterdingen insgesamt 556.000 Übernachtungen. Das ist ein riesiger Sprung im Vergleich zu 2020, als es nur etwa 181.000 waren. Damit liegt die Stadt im Landkreis Esslingen auf Platz eins und in der gesamten Region Stuttgart auf Rang zwei. Eine Übernachtung kostet in der Stadt im Schnitt etwa 85 Euro, wobei die Preise je nach Unterkunft zwischen 55 und 180 Euro liegen.

Mit der neuen Gebühr zieht die Stadt mit anderen Städten in der Umgebung gleich. Stuttgart, Ludwigsburg, Karlsruhe und Tübingen haben bereits zum 1. Juli eine ähnliche Steuer in einer Höhe von zwei bis vier Euro eingeführt.

Quelle: Leinfelden-Echterdingen – zur Originalmeldung

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