Leidersbach: Steuern und Abgaben am 15. August fällig
In Leidersbach (Landkreis Miltenberg, Bayern) stehen wichtige Zahlungen an. Am 15. August 2026 sind verschiedene Steuern und Abgaben fällig. Das betrifft die Grundsteuer A und B, die Gewerbesteuer sowie die Abrechnungen für Wasser und Abwasser.
Wer der Gemeinde ein Sepa-Lastschriftmandat gegeben hat, muss nichts weiter tun. In diesem Fall bucht die Gemeinde die Beträge einfach vom Konto ab.
Alle anderen müssen die Summen selbst überweisen. Die Gemeinde bittet darum, dies zeitnah zu erledigen. So lassen sich zusätzliche Kosten wie Mahngebühren oder Säumniszuschläge vermeiden. Wichtig ist, dass bei der Überweisung immer die Finanzadresse (FAD) angegeben wird.
Ein Sonderfall gilt für die Grundsteuer: Wer für das Jahr 2025 noch keinen neuen Bescheid bekommen hat, muss nicht befürchten, dass fälschlicherweise Geld abgebucht wird. In diesem Fall erfolgt keine Abbuchung. Die Betroffenen sollen ihre Unterlagen prüfen. Bei Fragen hilft das Finanzamt Obernburg oder das Steueramt der Gemeinde weiter. Dort ist Frau Konrad in Zimmer 4 unter der Telefonnummer 06028/9741-16 erreichbar.
Für die Überweisungen stehen zwei Bankverbindungen zur Verfügung:
Frankfurter Volksbank
IBAN: DE49 501 900 00 0003 8014 54
Sparkasse Aschaffenburg-Miltenberg
IBAN: DE61 795 500 00 0430 284 125