Leidersbach: Steuern und Abgaben am 15. August fällig
In Leidersbach (Landkreis Miltenberg, Bayern) stehen wichtige Zahlungen an. Am 15. August 2026 sind verschiedene Steuern und Abgaben fällig. Betroffen sind die Grundsteuer A und B, die Gewerbesteuer sowie die Abrechnungen für Wasser und Abwasser.
Wer der Gemeinde ein Sepa-Lastschriftmandat gegeben hat, muss nichts weiter tun. In diesem Fall bucht die Verwaltung die Beträge automatisch vom Konto ab. Alle anderen müssen die Summen selbst überweisen. Die Gemeinde rät dazu, dies zeitnah zu erledigen, damit keine Mahngebühren oder Säumniszuschläge anfallen.
Ein wichtiger Hinweis gilt für die Grundsteuer: Wer für das Jahr 2025 noch keinen neuen Bescheid bekommen hat, muss nicht mit einer Abbuchung rechnen. In diesem Fall sollten die Betroffenen ihre Unterlagen prüfen. Bei Fragen hilft das Finanzamt Obernburg oder das Steueramt der Gemeinde weiter. Dort ist Frau Konrad in Zimmer 4 unter der Telefonnummer 06028/9741-16 erreichbar.
Bei Überweisungen ist es wichtig, immer die Finanzadresse (FAD) anzugeben. Die Gemeinde bietet zwei Bankverbindungen an: Die Frankfurter Volksbank (IBAN: DE49 501 900 00 0003 8014 54) oder die Sparkasse Aschaffenburg-Miltenberg (IBAN: DE61 795 500 00 0430 284 125).