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Leidersbach: Steuern und Abgaben am 15. August fällig

Die Gemeinde Leidersbach erinnert an wichtige Zahlungstermine für Steuern und Wassergebühren. Wer kein Lastschriftmandat hat, muss selbst überweisen.

In Leidersbach (Landkreis Miltenberg, Bayern) stehen wichtige Zahlungen an. Am 15. August 2026 sind verschiedene Steuern und Abgaben fällig. Das betrifft die Grundsteuer A und B, die Gewerbesteuer sowie die Abrechnungen für Wasser und Abwasser.

Wer der Gemeinde ein Sepa-Lastschriftmandat gegeben hat, muss nichts weiter tun. In diesem Fall bucht die Verwaltung die Beträge automatisch vom Konto ab. Alle anderen müssen die Summen selbst überweisen. Die Gemeinde bittet darum, dies zeitnah zu erledigen, damit keine Mahngebühren oder Säumniszuschläge anfallen.

Ein wichtiger Hinweis gilt für die Grundsteuer: Wer für das Jahr 2025 noch keinen neuen Bescheid bekommen hat, muss nicht mit einer Abbuchung rechnen. In diesem Fall sollten die Betroffenen ihre Unterlagen prüfen. Bei Fragen kann man sich an das Finanzamt Obernburg oder an Frau Konrad im Steueramt wenden (Zimmer 4, Telefon: 06028/9741-16).

Bei Überweisungen ist es wichtig, immer die Finanzadresse (FAD) anzugeben. Die Gemeinde bietet zwei Bankverbindungen an:

Bei der Frankfurter Volksbank lautet die IBAN DE49 501 900 00 0003 8014 54.
Bei der Sparkasse Aschaffenburg-Miltenberg ist die IBAN DE61 795 500 00 0430 284 125.

Quelle: Leidersbach – zur Originalmeldung

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