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Lautrach: Verbot von Wasserpumpen an öffentlichen Bächen

Die Gemeinde warnt vor illegaler Wasserentnahme aus den Gewässern. Wer seinen Garten mit Pumpen bewässert, macht sich strafbar.

In den letzten Wochen ist in Lautrach (Landkreis Unterallgäu, Bayern) vermehrt aufgefallen, dass viele Menschen Wasser aus den öffentlichen Bächen pumpen. Das Wasser wird genutzt, um die Gärten zu bewässern. Die Verwaltungsgemeinschaft Illerwinkel stellt nun klar: Das ist verboten.

Wer technische Hilfsmittel wie Pumpen oder Schläuche benutzt, um Wasser aus den Gewässern zu holen, verstößt gegen die Regeln. Erlaubt ist nur, wenn man kleine Mengen mit einer Gießkanne oder einem Eimer schöpft.

Zudem erinnert das Ordnungsamt daran, dass man nichts in den Bach einleiten darf. Das gilt für Wasser und alle anderen Stoffe. Ohne eine offizielle Genehmigung ist das nicht zulässig.

Die Regeln sollen die Natur, die Pflanzen und die Tiere im Wasser schützen. Außerdem geht es darum, verantwortungsvoll mit dem Wasser umzugehen. Die Gemeinde bittet alle Bürger, sich an diese Vorschriften zu halten.

Quelle: Lautrach – zur Originalmeldung

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