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Lautrach: Verbot von Pumpen an öffentlichen Bächen

Die Verwaltungsgemeinschaft Illerwinkel warnt vor illegaler Wasserentnahme. Wer seinen Garten mit Pumpen aus dem Bach bewässert, handelt widerrechtlich.

In den letzten Wochen ist in Lautrach (Landkreis Unterallgäu, Bayern) vermehrt aufgefallen, dass viele Menschen große Mengen Wasser aus den öffentlichen Gewässern pumpen. Das Wasser wird dabei genutzt, um die eigenen Gärten zu bewässern.

Die Verwaltungsgemeinschaft Illerwinkel stellt nun klar: Das ist nicht erlaubt. Wer Pumpen, Schläuche oder andere technische Hilfsmittel benutzt, um Wasser aus dem Bach zu holen, verstößt gegen die Regeln. Erlaubt ist nur, wenn man kleine Mengen Wasser mit einem Eimer oder einer Gießkanne schöpft.

Zusätzlich erinnert das Ordnungsamt daran, dass man kein Wasser oder andere Stoffe einfach so in den Bach leiten darf. Für solche Einleitungen ist eine Genehmigung nötig. Die Regeln sollen die Pflanzen und Tiere im Wasser schützen und dafür sorgen, dass verantwortungsvoll mit dem Wasser umgegangen wird.

Veronika Sauter vom Ordnungsamt bittet alle Bürger, sich an diese Vorschriften zu halten.

Quelle: Lautrach – zur Originalmeldung

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