Lautrach: Führerscheine aus 2002 bis 2004 müssen umgetauscht werden
Viele Autofahrer in Lautrach (Landkreis Unterallgäu) müssen ihre Fahrerlaubnis bald erneuern. Wer einen Führerschein besitzt, der zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurde, muss diesen bis spätestens zum 19. Januar 2027 umtauschen.
Der Grund dafür ist eine Änderung im System: Seit 2013 werden Führerscheine nur noch befristet auf 15 Jahre ausgestellt. Alle älteren Dokumente müssen deshalb schrittweise in diese neue, befristete Variante überführt werden.
Martin Müller vom Landratsamt Unterallgäu rät dazu, nicht zu lange zu warten. Besonders ab Oktober steigen die Antragszahlen meist stark an. Wer bis kurz vor den Stichtag wartet, muss mit langen Wartezeiten rechnen. Es empfiehlt sich daher, schon jetzt einen Termin zu vereinbaren.
Die Betroffenen haben zwei Möglichkeiten für den Umtausch. Entweder sie erledigen das Ganze online mit einer BayernID oder einer BundID. Alternativ können sie persönlich zur Führerscheinstelle des Landratsamts nach Mindelheim oder in die Außenstelle nach Memmingerberg gehen. Wer persönlich erscheint, sollte den alten Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument und ein aktuelles, ausgedrucktes biometrisches Foto mitbringen.
Ein Termin über die Homepage des Landratsamts spart Zeit, ist aber keine Pflicht. Man kann auch ohne Termin hingehen. Alle weiteren Details und der Online-Antrag sind unter www.unterallgaeu.de/fuehrerschein zu finden.
Eine Ausnahme gibt es für ältere Menschen: Wer vor 1953 geboren wurde, hat mehr Zeit und muss den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.
Quelle: Lautrach – zur Originalmeldung