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Lauf: Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen verboten

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Wegen extremer Trockenheit darf im Ortenaukreis derzeit kein Wasser aus Gewässern entnommen werden. Wer trotzdem gießt, riskiert hohe Strafen.

In Lauf (Ortenaukreis, Baden-Württemberg) und der gesamten Region herrscht derzeit massives Niedrigwasser. Die Pegelstände der Flüsse und Bäche sind in den letzten Wochen so stark gesunken, dass sie nun kritische Werte erreicht haben. Deshalb hat die untere Wasserbehörde des Landratsamtes Ortenaukreis ein Verbot ausgesprochen.

Das bedeutet konkret: Es ist verboten, Wasser aus Bächen, Flüssen oder Seen zu entnehmen, um Hausgärten oder Flächen in der Land- und Forstwirtschaft zu bewässern. Auch Menschen, die offizielle Wasserrechte besitzen, müssen vorsichtig sein. Sie dürfen ihr Recht nur im erlaubten Umfang nutzen und müssen die festgelegten Mindestwasserabgaben strikt einhalten. Für alle genehmigten Entnahmen gelten jetzt die Einschränkungen, die in den jeweiligen Erlaubnissen stehen.

Der Grund für die harten Regeln ist der Schutz der Natur. Wenn zu viel Wasser entnommen wird, leiden die Tiere und Pflanzen in den Gewässern. Besonders bei den aktuellen Temperaturen dürfen die Wasserläufe nicht austrocknen. Sonst verlieren die Flüsse ihre Fähigkeit, sich selbst zu reinigen. Das führt zu mehr Algen und schadet den Fischen.

Die Wettervorhersage bringt leider keine schnelle Hilfe. Zwar kann es bei Gewittern lokal stark regnen, aber flächendeckende, große Niederschläge sind nicht in Sicht. Die Behörden warnen daher eindringlich vor Verstößen gegen das Verbot. Wer trotzdem Wasser entnimmt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro rechnen.

Wer wissen möchte, wie hoch die Pegelstände aktuell sind, kann diese auf der Internetseite der Hochwasservorhersagezentrale unter www.hvz.baden-wuerttemberg.de einsehen.

Quelle: Lauf – zur Originalmeldung

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