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Lappersdorf plant neues Gewerbegebiet Lorenzen

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Nach dem Scheitern eines früheren Projekts will der Markt Lappersdorf nun ein neues Gewerbegebiet schaffen. Die Bürger können sich ab August in die Planung einbringen.

In Lappersdorf (Landkreis Regensburg, Bayern) soll ein neues Gewerbegebiet entstehen. Der Name des Projekts ist „Gewerbegebiet Lorenzen“. Der Grund für die neue Planung ist simpel: Das geplante Gebiet „Am Sportplatz“ ist im letzten Jahr gescheitert. Da die Gemeinde aber weiterhin Flächen für Firmen und Betriebe braucht, sucht sie nun eine Alternative.

Das neue Gebiet soll im Bereich Hainsacker entstehen. Konkret geht es um die Grundstücke mit den Flurnummern 795, 796, 796/3 und 796/4. Bisher sind diese Flächen als landwirtschaftliche Nutzfläche oder als Hecken und Gehölze eingetragen. Das soll nun geändert werden, damit dort gewerblich gebaut werden darf.

Die Gemeinde lädt die Bürger nun ein, sich an der Planung zu beteiligen. Am Montag, den 24. August 2026, findet um 19:00 Uhr ein Termin im Sportheim des SC Lorenzen in der Eichenstraße 10 statt. Dort wird erklärt, was genau geplant ist und welche Auswirkungen das Bauprojekt haben könnte. Die Menschen vor Ort können dann ihre Meinung sagen und Fragen stellen.

Wer nicht zum Termin kommen kann, hat weitere Möglichkeiten. Vom 3. August bis zum 28. August 2026 liegen die Entwürfe des Bebauungsplans und die Änderungen am Flächennutzungsplan im Internet unter www.lappersdorf.de aus. Wer es lieber auf Papier mag, kann die Unterlagen im Rathaus in der Rathausstraße 3 in Zimmer 306 einsehen. Die Öffnungszeiten des Rathauses gelten dabei.

Stellungnahmen zur Planung können in diesem Zeitraum per E-Mail an [email protected] geschickt werden. Wer seine Einwände zu spät abgibt, muss damit rechnen, dass diese bei der Entscheidung nicht mehr berücksichtigt werden.

Ob und wann der Bau starten kann, hängt nun auch von den Rückmeldungen aus der Bevölkerung und den Behörden ab. Die Ermittlungen zur Machbarkeit und die rechtliche Prüfung dauern an.

Quelle: Lappersdorf – zur Originalmeldung

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