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Lappersdorf plant neues Gewerbegebiet Lorenzen

Copyright und Urheber siehe Lappersdorf

Nachdem ein anderes Projekt scheiterte, will der Markt nun im Ortsteil Hainsacker Platz für neue Firmen schaffen. Die Bürger können jetzt mitreden.

In Lappersdorf (Landkreis Regensburg, Bayern) soll ein neues Gewerbegebiet entstehen. Der Name des Projekts ist „Gewerbegebiet Lorenzen“. Der Grund für die Planung ist einfach: Das geplante Gewerbegebiet „Am Sportplatz“ ist im letzten Jahr gescheitert. Da die Gemeinde aber weiterhin Flächen für Betriebe braucht, sucht sie nun eine Alternative.

Das neue Gebiet soll im Ortsteil Hainsacker entstehen. Konkret geht es um die Grundstücke mit den Flurnummern 795, 796, 796/3 und 796/4. Bisher sind diese Flächen als landwirtschaftliche Nutzfläche oder als Hecken und Gehölze eingetragen. Das soll nun geändert werden, damit dort gewerblich gebaut werden kann.

Damit das Ganze rechtlich klappt, hat der Gemeinderat bereits im August 2025 die Aufstellung des Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Ein Vorentwurf liegt seit Mai 2026 vor.

Jetzt wird die Öffentlichkeit einbezogen. Wer wissen will, was genau geplant ist, kann die Unterlagen vom 3. August bis zum 28. August 2026 im Internet unter www.lappersdorf.de einsehen. Alternativ liegen die Pläne im Rathaus in der Rathausstraße 3 in Zimmer 306 aus. Die Bürger können in dieser Zeit ihre Meinung dazu abgeben. Stellungnahmen können per E-Mail an [email protected] geschickt werden.

Zusätzlich gibt es einen Infotermin vor Ort. Am Montag, den 24. August 2026, treffen sich die Verantwortlichen um 19:00 Uhr im Sportheim des SC Lorenzen in der Eichenstraße 10. Dort wird erklärt, welche Ziele die Planung verfolgt und welche Auswirkungen das für die Umgebung hat. Die Bürger haben dort die Chance, Fragen zu stellen und die Pläne zu diskutieren.

Wer seine Einwände nicht rechtzeitig innerhalb der Frist bis zum 28. August einreicht, kann diese später im Verfahren möglicherweise nicht mehr geltend machen.

Quelle: Lappersdorf – zur Originalmeldung

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