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Lappersdorf plant neues Gewerbegebiet Lorenzen

Copyright und Urheber siehe Lappersdorf

Nachdem ein anderes Projekt scheiterte, will der Markt nun im Ortsteil Hainsacker Platz für Firmen schaffen. Die Bürger können sich ab August in die Planung einbringen.

In Lappersdorf (Landkreis Regensburg, Bayern) soll ein neues Gewerbegebiet entstehen. Der Name der Fläche ist bereits festgelegt: „Gewerbegebiet Lorenzen“. Grund für die neue Planung ist, dass das Projekt „Am Sportplatz“ im vergangenen Jahr nicht geklappt hat. Da die Gemeinde aber weiterhin dringend Flächen für Betriebe braucht, sucht sie nun eine Alternative.

Das neue Gebiet soll im Ortsteil Hainsacker entstehen. Konkret geht es um die Grundstücke mit den Flurnummern 795, 796, 796/3 und 796/4. Bisher sind diese Flächen als landwirtschaftliche Nutzfläche oder als Feldhecken und Gehölze eingetragen. Das soll nun geändert werden, damit dort gewerblich gebaut werden darf. Im Gegenzug gibt es sogenannte Rücknahmeflächen in Hainsacker, unter anderem bei den Flurnummern 443/36, 471, 472, 474, 476, 477, 512, 519, 519/34 und 521.

Wer wissen will, was genau geplant ist, kann sich informieren. Am Montag, den 24. August 2026, findet um 19:00 Uhr eine Informationsveranstaltung im Sportheim des SC Lorenzen in der Eichenstraße 10 statt. Dort wird die Gemeinde die Ziele der Planung erklären und die Auswirkungen erläutern. Die Bürger haben dann die Chance, Fragen zu stellen und ihre Meinung zu sagen.

Zusätzlich gibt es zwei Wege, die Pläne einzusehen. Vom 3. August bis zum 28. August 2026 sind die Entwürfe im Internet unter www.lappersdorf.de veröffentlicht. Wer lieber analog schaut, kann im selben Zeitraum ins Rathaus in der Rathausstraße 3 gehen. Die Unterlagen liegen dort in Zimmer 306 während der Öffnungszeiten aus.

Wer Kritik oder Anregungen hat, kann diese während der Auslegungsfrist per E-Mail an [email protected] schicken. Die Gemeinde weist darauf hin, dass Einwendungen, die zu spät kommen, später bei der Entscheidung nicht mehr berücksichtigt werden müssen. Das gilt auch für Umweltverbände.

Quelle: Lappersdorf – zur Originalmeldung

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