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Langenargen: Wasserentnahme aus Bächen und Seen bleibt verboten

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Wer im Bodenseekreis Wasser aus Flüssen oder Teichen pumpt, riskiert ein hohes Bußgeld. Das Verbot wurde nun bis Mitte Oktober verlängert.

Im Bodenseekreis (Baden-Württemberg) bleibt es trocken. Deshalb verlängert das Landratsamt das Verbot für die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern vorerst bis zum 15. Oktober 2026. Das Verbot gilt bereits seit Ende Mai.

Das bedeutet konkret: Es ist verboten, Wasser aus Bächen, Flüssen, Triebwerkskanälen, Weihern und Seen abzupumpen. Das gilt sowohl für die private Nutzung als auch für die Bewässerung auf Feldern. Sogar das Schöpfen mit Eimern oder Gießkannen ist untersagt.

Ausgenommen von der Regelung ist die Entnahme aus dem Bodensee sowie aus dem Grundwasser, sofern dies genehmigt ist. Auch das Tränken von Vieh bleibt erlaubt.

Der Grund für die harte Maßnahme sind die extrem niedrigen Wasserstände seit dem Frühjahr. Viele Gewässer sind komplett ausgetrocknet oder führen nur noch wenig Wasser in einzelnen Gumpen. Durch die Hitze ist das Wasser zudem sehr warm und enthält kaum noch Sauerstoff. Das gefährdet die Fische und anderen Lebewesen im Wasser. Da die Wetterprognosen keine starken Regenfälle versprechen, wird die Lage wohl anhalten.

Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit einer Strafe rechnen. Das Bußgeld kann bis zu 10.000 Euro betragen.

In Einzelfällen kann man bei der unteren Wasserbehörde eine Ausnahme beantragen. Das war in den letzten Wochen etwa an der Argen möglich, wenn es lokal genug geregnet hatte. Sollten die Wasserstände im gesamten Gebiet wieder steigen, kann das Verbot auch früher aufgehoben werden.

Neben dem Wasserentnahmeverbot gibt es einen Appell an die Wassersportler. Kanu-Verleiher in der Region haben bereits vereinbart, bei Wassermangel keine Touren anzubieten. Auch private Paddler sollen auf andere Gewässer ausweichen, da die Tierwelt bei Niedrigwasser zusätzlich belastet wird und die Boote häufig auf dem Grund aufsetzen.

Die vollständige Bekanntmachung ist online beim Landratsamt Bodenseekreis einsehbar. Die Regelung wurde mit den Landkreisen Ravensburg und Biberach abgestimmt.

Quelle: Langenargen – zur Originalmeldung

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