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Langen plant Preiserhöhung für Kita-Plätze

Die Stadt Langen will die Elternbeiträge für Kitas und Krippen erhöhen. Der Magistrat schlägt zwei verschiedene Modelle vor, um steigende Kosten abzufedern.

Die Kinderbetreuung in Langen (Hessen) könnte für viele Eltern teurer werden. Der Magistrat hat einen Vorschlag gemacht, die Kostenbeiträge zu erhöhen. Grund dafür sind steigende Ausgaben, vor allem bei den Löhnen für die Erzieherinnen und Erzieher. Zudem hat die Stadt das Angebot an Plätzen in Kitas und Krippen seit 2020 stark ausgebaut.

Bürgermeister Jan Werner erklärt, dass die Stadt mittlerweile rund 30 Millionen Euro für die Betreuung aufwendet. Das ist etwa ein Viertel des gesamten Stadthaushalts. Da die Zuschüsse vom Bund und die Beiträge der Eltern nicht ausreichen, will die Stadt nun gegensteuern. In den letzten zwei Jahren gab es keine Preiserhöhungen.

Jetzt stehen zwei Optionen zur Wahl: Entweder steigen die Beiträge um zehn Prozent. Das würde der Stadt im Jahr 2027 etwa 147.000 Euro mehr einbringen. Die zweite Option sieht eine Erhöhung um 15 Prozent vor. In diesem Fall sollen fünf Prozent extra in den Hitzeschutz fließen, um die Einrichtungen besser zu klimatisieren. Der Gesamtelternbeirat spricht sich für diese Variante aus.

Neben den Betreuungsgebühren wird auch das Essen teurer. Der Verpflegungsbeitrag für Ganztags- oder Hortplätze soll von 120 auf 140 Euro steigen, weil die Preise für Lebensmittel gestiegen sind. Wer nur vormittags kommt, zahlt weiterhin zehn Euro.

Sozial schwache Familien sollen nicht belastet werden. Bei etwa 20 Prozent der Eltern übernimmt der Kreis die Kosten. Außerdem gibt es eine Sozialermäßigung von zehn Prozent für einkommensschwache Familien und Alleinerziehende.

Bevor die neuen Preise gelten, müssen die Politiker zustimmen. Am 27. August berät der Ausschuss für Soziales, Kultur und Sport das Thema, am 3. September folgt der Haupt- und Finanzausschuss. Die endgültige Entscheidung fällt in der Stadtverordnetenversammlung am 17. September. Wenn die Erhöhung beschlossen wird, gilt sie ab dem 1. Januar 2027.

Quelle: Langen – zur Originalmeldung

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