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Landtagswahl in Kühlungsborn: Hier wird gewählt

Am 20. September 2026 wählen die Bürger in Kühlungsborn ihren Landtag. Die Stadt hat nun die Wahlbezirke und die Regeln für die Stimmabgabe bekannt gegeben.

Die Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern findet am 20. September 2026 statt. In Kühlungsborn (Landkreis Rostock) können die Wahlberechtigten ihre Stimmen von 8 Uhr morgens bis 18 Uhr abends abgeben.

Insgesamt gibt es in der Stadt vier Wahlbezirke. Die Bezirke 1 und 2 befinden sich in der Turnhalle Ost im Schulweg 2. Die Bezirke 3 und 4 sind in der Aula des Schulzentrums in der Neuen Reihe 73a untergebracht. Alle diese Räume sind barrierefrei, sodass jeder problemlos hineinkommt.

Wer wählen geht, sollte seine Wahlbenachrichtigung mitbringen. Falls die Wahlhelfer danach fragen, muss man einen Lichtbildausweis vorzeigen, zum Beispiel den Personalausweis oder den Führerschein. Die Stimmzettel bekommt man direkt im Wahlraum. In der Wahlkabine ist es streng verboten, Fotos oder Videos zu machen.

Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Die Erststimme ist für einen Kandidaten direkt aus dem Wahlkreis, die Zweitstimme gilt für eine Landesliste einer Partei. Man macht sein Kreuz einfach in die vorgesehenen Kreise auf dem Zettel.

Wer nicht persönlich in das Wahllokal gehen kann, hat die Möglichkeit der Briefwahl. Die Briefwahlunterlagen müssen so rechtzeitig abgeschickt oder abgegeben werden, dass sie bis zum Wahltag um 18 Uhr ankommen. Die Briefwahlstimmen werden am Wahltag ab 16 Uhr im Rathaus in der Ostseeallee 20 ausgezählt.

Blinde oder sehbehinderte Menschen können kostenlose Stimmzettelschablonen nutzen. Informationen dazu gibt es unter der Telefonnummer 0381/778980. Wer Hilfe beim Ausfüllen braucht, darf eine andere Person mitnehmen. Diese darf aber kein Kandidat oder Vertrauensperson sein und muss das Ergebnis geheim halten.

Die Wahl und die anschließende Auszählung sind öffentlich. Man kann also zusehen, wie die Stimmen gezählt werden, solange der Ablauf nicht gestört wird. Direkt am Gebäude oder im Wahlraum ist jedoch jede Art von Wahlwerbung oder Unterschriftensammlung verboten.

Quelle: Kühlungsborn – zur Originalmeldung

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