Landratsamt Starnberg: So funktioniert die Namensänderung
Nicht jeder kann einfach so seinen Namen ändern. Im Landkreis Starnberg (Oberbayern) gibt es dafür zwei verschiedene Wege, je nachdem, warum die Änderung gewünscht ist.
Wenn es um klassische Dinge wie Hochzeit, Geburt oder Scheidung geht, ist das Standesamt am Wohnort die richtige Adresse. Dort lassen sich Namensführungen in der Ehe oder Änderungen für Kinder regeln.
Anders sieht es aus, wenn jemand seinen Namen aus anderen Gründen ändern möchte. Das nennt sich öffentlich-rechtliche Namensänderung. Hier ist das Landratsamt Starnberg zuständig. Aber Achtung: Das ist nur eine Ausnahme und funktioniert nicht einfach so. Man braucht einen sogenannten wichtigen Grund.
Ein wichtiger Grund liegt zum Beispiel vor, wenn der Name lächerlich klingt oder anstößig ist. Auch extrem lange Namen, die kaum auszusprechen sind, oder Probleme mit der Schreibweise können eine Änderung rechtfertigen. Wer seinen Vornamen ändern will, muss ebenfalls einen solchen Grund nachweisen. Ein einfacher Rufname reicht dafür nicht aus.
Wer einen Antrag stellt, muss mit Kosten rechnen. Eine Änderung des Familiennamens kann bis zu 1500 Euro kosten, eine Änderung des Vornamens bis zu 500 Euro. Selbst wenn der Antrag abgelehnt wird oder man ihn zurückzieht, fallen Gebühren an.
Für die Beantragung sind verschiedene Unterlagen nötig. Dazu gehören ein gültiger Ausweis, aktuelle Personenstandsurkunden und ein Führungszeugnis für alle ab 14 Jahren. Wer psychische Belastungen durch den Namen nachweist, sollte ärztliche Atteste oder Gutachten beifügen.
Ansprechpartnerin im Landratsamt Starnberg in der Strandbadstraße 2 ist Frau Plötz (Zimmer OG.153). Sie ist unter der Telefonnummer 08151 148-77926 erreichbar. Besuche sind nur nach einer Terminvereinbarung möglich. Die Sprechzeiten sind montags und dienstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs und freitags von 8 bis 14 Uhr sowie donnerstags von 8 bis 18 Uhr.