Landratsamt Starnberg: So funktioniert die Namensänderung
Wer im Landkreis Starnberg (Oberbayern) seinen Namen ändern möchte, muss zwischen zwei verschiedenen Wegen unterscheiden. Viele Änderungen lassen sich über das Standesamt am Wohnsitz regeln. Das gilt vor allem bei Ereignissen wie einer Hochzeit, einer Scheidung oder der Geburt eines Kindes.
Schwieriger ist die sogenannte öffentlich-rechtliche Namensänderung. Hier ist das Landratsamt Starnberg in der Strandbadstraße 2 zuständig. Man kann seinen Namen nicht einfach aus Lust ändern, sondern benötigt einen wichtigen Grund. Das Landratsamt akzeptiert zum Beispiel Namen, die lächerlich klingen oder anstößig sind. Auch extrem komplizierte Schreibweisen oder Namen, die nach einer Einbürgerung innerhalb eines Jahres angepasst werden sollen, können ein Grund sein.
Wer einen Antrag stellt, muss mit Kosten rechnen. Für die Änderung eines Familiennamens kann die Gebühr bis zu 1500 Euro betragen. Bei einem Vornamen liegt die Grenze bei 500 Euro. Selbst wenn der Antrag abgelehnt oder zurückgezogen wird, fallen Kosten in Höhe von einem Zehntel bis zu drei Vierteln dieser Summe an.
Für den Antrag sind verschiedene Unterlagen nötig. Dazu gehören ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie aktuelle Personenstandsurkunden. Ab einem Alter von 14 Jahren wird zudem ein Führungszeugnis verlangt. Wer psychische Belastungen durch den Namen nachweisen kann, sollte ärztliche Atteste oder Gutachten beifügen.
Ansprechpartnerin im Landratsamt ist Frau Plötz im Fachbereich 20 (Kommunalwesen, Zimmer OG.153). Sie ist zu verschiedenen Zeiten erreichbar, etwa montags und dienstags von 8 bis 16 Uhr oder donnerstags bis 18 Uhr. Wer persönlich vorbeikommen möchte, muss vorher einen Termin vereinbaren.